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Lärm durch Rundfunk
Mieter dürfen Rundfunkgeräte nur so laut stellen, dass andere Mieter im Haus nicht gestört werden. Eine Störung liegt vor, wenn die Nachbarn deutlich Geräusche des Rundfunkgerätes in ihrer Wohnung hören können. (OLG München, Az. 25 U 1838/91)