Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mir in der Innenstadt ein kleines Büro gemietet. Meinen Mietzins habe ich regelmässig nach den im Vertrag erhobenen Kosten bezahlt. Nun bekomme ich eine Aufforderung zur Nachzahlung, da mein Vermieter sich bei der MwSt. verrechnet hat. Im Vertrag ist der Netto und Brutto- Betrag ausgewiesen. Beim Bruttozins hat sich der Vemieter verrechnet und will jetzt den Fehlbetrag rückwirkend gezahlt bekommen. Ist das Rechtens?
Muss der Vermieter mir dadurch einen neuen Mietvertrag anbieten und muss ich den annehmen?
Vielen Dank
Michael P.