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Heizkosten
Fehlende Verbrauchserfassungsgeräte erlauben die Heizkostenabrechung um 15 % zu kürzen. (AG St. Blasien, Az. 1 C 37=71, aus: NZM 2003, S. 394) Ausnahme: Zwingende Gründe ließen die Verbrauchserfassung nicht zu, z. B. Geräteausfall oder Unwirtschaftlichkeit der Geräte, wobei die Beweislast beim Vermieter liegt.