Susanne
Falls Breitbandkabel zur Ausstattung der Wohnung gehört, also zur Mietsache, werden die Gebühren über die Nk abgerechnet und der Vermieter hat den Vertrag mit dem Kabelanbieter.
Aus einem Formularmietvertrag ist das schlecht zu ersehen, da mußt Du den Vermieter fragen.
Da Du offensichtlich keinen separaten Kabelvertrag angeschlossen hast, gibt es auch nur diese Schlussfolgerung, es sei denn, Du schaust schwarz.