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Glockenkaree hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meinem Mietvertrag steht unter den Nebenkosten:
Als Betriebskosten (siehe auch § 2 der BetrKV) werden neben der Grundmiete folgende Kosten umgelegt:
...
t) Kosten für die Benutzung und Wartung eines Breitbandkabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne oder Satellitenanlage

Meine Frage: Sind die Gebühren für den Kabelanbieter mit in den Kosten inbegriffen? Ich hatte mal den Kabelanbieter angerufen, um zu fragen, ob ich DSL über Kabel haben kann. Die teilten mir mit, dass ich für Kabelfernsehen gar nicht angemeldet sei. Da ich Kabel empfange und die Passage im Mietvertrag gelesen hatte, dachte ich, dass ich keine Gebühren zahlen muss.
Weiß hier jemand, ob ich mich nochmal seperat für Kabel anmelden muss bzw. die Gebühren selbst tragen muss?

Gruß
Glockenkaree

1 Kommentar zu „Kabelanschlussgebühren in den Nebenkosten enthalten?”

Susanne Experte!

Falls Breitbandkabel zur Ausstattung der Wohnung gehört, also zur Mietsache, werden die Gebühren über die Nk abgerechnet und der Vermieter hat den Vertrag mit dem Kabelanbieter.
Aus einem Formularmietvertrag ist das schlecht zu ersehen, da mußt Du den Vermieter fragen.
Da Du offensichtlich keinen separaten Kabelvertrag angeschlossen hast, gibt es auch nur diese Schlussfolgerung, es sei denn, Du schaust schwarz.

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