Gast hat diese Frage gestellt
hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Ein Freund von mir hat 13 Monate nach seinem Auszug (Auszug: 31.3.05) eine zweifelhafte Nebenkostenabrechung erhalten.
Im BGB §556 Abs. 3 ist zu lesen, dass eine solche Betriebskostenabrechnung 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums hinfällig wird.
Meine genaue Frage ist nun: Bleibt der Abrechnungszeitraum der alte (1 ganzes Kalenderjahr), oder beginnt die 12-monatige Frist zur Abrechnung ab dem Zeitpunkt der Kündigung des Mietverhältnisses? In diesem Falle wäre die o.g. Abrechnung ja verjährt!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
mfg, jan smolka