Ghostraider
Der Vermieter darf und kann einen angemessenen Teil der Kaution und zwar in Höhe der zu erwarteten Nebenkostennachzahlung oder der im Vorjahr ausgezahlten Gutschrift auf die Nebenkosten bis zu 6 Monate zurück halten den Rest muss er wenn keine weiteren Ansprüche aus dem Mietvertrag bestehen nach üblicher Bankverzinsung bei Mietende Auszahlen.
Sie können den Vermieter anschreiben und eine Frist zur Auszahlung setzen oder und danach über den Klageweg die Kaution einklagen.
Für den weiteren Weg um an das Geld zukommen würde ich einen Rechtsanwalt beiziehen wobei diese Kosten dem Vermieter auch in Rechnung gestellt werden können.
Über all das wird Sie der Anwalt aufklären.
Gruß
ghost