Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Mieverhältnis endete am 31.01.2006. Vor kurzem bekam ich eine Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.01.2006. Demnach soll ich 750 Euro an Nebenkosten nachzahlen.
Auf Nachfrage bei meiner Vermieterin, erklärte diese, dass die vorherige Abrechnung nur eine Schätzung war und die Sonderablesung am Ende meines Mietverhältnisses einen höheren Wert ergab.
Ich habe dann sämtliche alten Abrechnungen von der techem durchgesehen. Seit der Abrechnung für das Jahr 2001 waren die Werte für den Wasserverbrauch immer exakt die gleichen, d. h. diese wurden anscheinend die letzten Jahre nur geschätzt.
Meine Frage: Kann meine Vermieterin bzw. die techem jetzt Nebenkosten nachfordern, die jahrelang offensichtlich nur geschätzt wurden? Sind diese Forderungen nicht längst schon verjährt?

7 Kommentare zu „Nebenkostennachforderung nach Umzug”

Rano Experte!

Sind diese Forderungen nicht längst schon verjährt?[/quote:d86c8]

a) Ja.


b) Sind die BK aus der Abrechnung[/u:d86c8] fällig gestellt (und etwa schon entrichtet) ist keine Nachforderung mehr möglich.

Gruß
Ralph

Berni911 Experte!

Hast du die Frage richtig gelesen und verstanden ?

badluck77

Danke für die Antworten.
Bin mir jetzt aber auch nicht sicher, ob meine Schilderung richtig verstanden wurde.
Nochmals zur Klarstellung:
Die letzte Ablesung der Zählerstände (von der ich auch einen Beleg habe) erfolgte Anfang 2002 für das Jahr 2001.
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Verbrauch des Jahres 2001 auch in den Abrechnungen für die Folgejahre verwendet (was offensichtlich zu niedrig angesetzt war und ich demzufolge immer zu wenig gezahlt habe).
Eine konkrete Ablesung erfolgte dann erst bei der Schlüsselübergabe am 02.02.2006. Jetzt erhielt ich die Abrechnung für Januar 2006, die aufgrund der jahrelang nur geschätzten Werte immens hoch ausfiel.
Meine Frage ist, ob ich das jetzt zahlen muss. Im Prinzip sind das ja Nachforderungen für die letzten Jahre. Aus den Abrechnungen ist auch nie hervorgegangen, dass die Werte nur geschätzt wurden. Es wird einfach für Januar 2006 ein so hoher Verbrauch veranschlagt. Was sollte ich Eurer Meinung nach machen?

Rano Experte!

Hast du die Frage richtig gelesen und verstanden ?[/quote:602d9]

Ok, streiche ich b) eben. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Berni911 Experte!

Ich habe eigendlich keine Ahnung, könnte mir aber vorstellen, dass in der Heizkostenverordnung drinne steht, dass der Verbrauch eines Mieters nach Vorjahres verbrauch zu schätzen sit, wenn nix Ableser in Wohnung reingelassen wurde.

Wenn Ableser nicht in Wohnung reingelssen seit 2002, der Vermieter muss schreiben bösen Brief an Mieter, das der Vollkanll hat und sich deshalb bei Gericht einzufinden hat, weil Vermieter will unbedingt Ablesedaten.

Wenn vermieter das nicht macht, der Verbrauch müsste nach Liegenschaftsdurchschitt(vergleichbare Räume) geschätzt werden.

Du kannst dir jetzt aussuchen, wer zu blöd ist, Ablesefirma oder Vermieter, Vermieter auf jeden Fall, da beauftragt schwule Ablesefirma!!! die nix hat Ahnung.

Ich denke nicht das mehr zu zahlen ist, als der geschätzte Verbrauch/m² Wfl.

Tschüss

Rano Experte!

Ich habe eigendlich keine Ahnung, ....[/quote:b5ec7]

Was hast'n alternativ zu bieten?

Berni911 Experte!

Ne Menge Nonsens! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.