Ghostraider
Eine Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter.
Sollten keine oder geringe Ansprüche bestehen die mit dem schon gezahlten Anteil abgedeckt werden können, Nebenkosten, Mietrückstände und oder auch Reparaturkosten, wird der Vermieter dies wohl nicht mehr verlangen.
Sollten Ansprüche bestehen die über die schon gezahlte Kautionsraten gehen wird der Vermieter diese noch fordern und Sie müssen weiter abdrücken.
Der Vermieter kann auch die schon gezahlte Kaution noch bis zu 6 Monate für eine zu erwartende Nebenkosten Nachzahlung zurück halten, den Rest muss er dann auszahlen.
Kaution wird entweder sofort im ganzen oder in drei Monatsraten gezahlt so das Ihr Vermieter schon sehr kulant war.
Gruß
ghost
sunny1979
da geb ich dir ja auch recht,bloß jeder der hier im haus ausgezogen ist hat seine kaution nicht zurück bekommen weil der vermieter sich immer gründe einfallen lässt um die einzubehalten.kann ich wenn es so wäre ein nachweiß vom vermieter verlangen z.b. rechnung das er auch wirklich die wohnung noch mal renoviert hat von der kaution,obwohl die wohnung ordnungsgemäß abgegeben wird.mfg sunny
Ghostraider
Sollte ein Übergabeprotokoll bestehen in dem keine Beanstandungen stehen und die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde kann der Vermieter evtl. nur versteckte Mängel geltend machen.
Ansonsten kann bei einem Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen die Kaution eingeklagt werden.
Der Vermieter brauch keine Rechnung über die Renovierung vorlegen, da er dies auch in Eigenarbeit durchführen kann und einen angemessenen Stundenlohn zu Grunde legen kann den der Mieter dann auch zahlen muss.
Anderseits muss wenn die Wohnung nicht in einem vertragmässigen Zustand zurückgegeben wurde dem Mieter eine angemessene Frist eingeräumt werden den vertragsmässigen Zustand herzurichten, in der Regel 14 Tage. Wurde dies nicht angeboten hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzuhalten, ausser der Mieter sagt ausdrücklich das er nichts mehr darin macht. Aber auch da muss der Vermieter dem Mieter noch die Gelegenheit geben über einen Kostenvoranschlag einer selbst gewählten oder vom Vermieter gewählten Firma abzurechnen.
Gruß
ghost
sunny1979
also wäre es sinn voll ein übergabe protokoll zu machen,wenn ich es richtig verstehe.wenn da keine mängeln aufgelistet werden, muß der vermieter die kaution zurückzahlen?.anderseits wenn mängeln bestehen könnte ich die noch selbst beseitigen inerhalb 14 tagen? sehe ich es jetzt richtig?mfg sunny
Ghostraider
Ja, nur wenn es schon nach der Kündigungszeit ist müssen Sie evtl. wenn ein Nachmieter da ist für die Zeit auch noch Miete bezahlen.
Aber die Möglichkeit der Nachbesserung muss der Vermieter einräumen.
Nur, sollte es ein Schaden sein (Loch in der Türe oder sonstige Beschädigungen)Da hat der Mieter kein Nachbesserungrecht sondern da kann der Vermieter Schadensersatz beanspruchen.
Gruß
ghost