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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe ein großes Problem.

Ich habe mit meiner Frau zum 1.12.2003 ein Haus gemietet der Vertrag läuft über 60 Monate ( 01.12.2008 ). Nun haben wir uns getrennt und wollen aus dem Vertag raus. laut BGB §575 muß ein Grund für die Befristung vom Vermieter bei Mietvertragsabschluss schriftlich fixiert werden. Dies ist nie erfolgt. Gilt der Vertrag nun oder nicht?

Der Vertrag ist ein Standart Vertrag von Haus & Grund in Hessen.

ausgefüllt wurde §2 nr 3 ( Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel). Nr1 und nr2 sind gestrichen.

Ist das ein Qualifizierter Mietvertrag

Was kann ich tuen
Stichwörter: kündigung + zeitmietvertrag

1 Kommentar zu „Kündigung bei Zeitmietvertrag”

Susanne Experte!

Ohne den genauen Wortlaut kann hier keiner Auskunft geben.
Fakt ist, es gibt keine Zeitverträge in dem Sinne mehr, allerdings hat das BGH entschieden, dass ein gegenseitiger Kündigungsausschluss vereinbart werden kann, allerdings nur bis 4 Jahre.
Möglicherweise ist der Kündigungsausschluss unwirksam, da er auf 5 Jahre abgeschlossen wurde und dies noch in einen Formularmietvertrag eingetragen und damit keine Individualvereinbarung.
Das muss natürlich von einem RA geprüft werden, ggf. kann das auch der Scheidungsanwalt.

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