Susanne
Ohne den genauen Wortlaut kann hier keiner Auskunft geben.
Fakt ist, es gibt keine Zeitverträge in dem Sinne mehr, allerdings hat das BGH entschieden, dass ein gegenseitiger Kündigungsausschluss vereinbart werden kann, allerdings nur bis 4 Jahre.
Möglicherweise ist der Kündigungsausschluss unwirksam, da er auf 5 Jahre abgeschlossen wurde und dies noch in einen Formularmietvertrag eingetragen und damit keine Individualvereinbarung.
Das muss natürlich von einem RA geprüft werden, ggf. kann das auch der Scheidungsanwalt.