Ghostraider
Es bedarf keiner Absprache wegen der Mietminderung noch das Sie eine Türe einsetzen müssen.
Wenn im Mietvertrag ein Kellerraum mitvermietet ist haben Sie Anspruch darauf und bezahlen dafür Miete.
Da der Keller laut Mietvertrag zur Wohnung gehört hat der Vermieter auch dafür zu sorgen da da eine Türe vor ist, sonst wäre es nicht IHR Raum sondern ein Gemeinschaftsraum der für jeden zugängig wäre.
Die Mietminderung würde ich aber nur mit einem Rechtsanwalt ansetzen, da bei einer nicht ordnungsgemäßen Mietminderung der Mieter den Kürzeren ziehen kann.
Gruß
ghost