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Hauswartswohnung und Ersatzwohnung
Wird mit Kündigung der Hauswartdienstvertrages auch die Hauswartswohnung wegen Betriebsbedarfs gekündigt, und wird zufällig eine Nachbarwohnung ungefähr gleicher Größe frei, so muss der Vermieter dem früheren Hauswart die freie Wohnung anbieten. (LG Berlin, Az. 61 S 347/97, aus: GE 4/97, S. 243)