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Arbeits- und Angestelltenrecht - Arbeit-/Angestelltenverträge

27.6.2001 7 AZR 443/00 Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten Die Befristungsmöglichkeiten nach § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 iVm. Abs. 3 Satz 1 und 2 HRG gelten nur für Angestelltenverhältnisse von wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten iSv. § 47 HRG. Vorausgegangene Arbeitsverhältnisse, bei denen die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 und 3 HRG nicht erfüllt waren, können weder nach § 48 Abs. 1 Satz 2 HRG verlängert werden, noch stehen sie dem erstmaligen Abschluß eines befristeten Vertrags nach § 48 Abs. 1 Satz 1 HRG entgegen. HRG § 48 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, § 48 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 47 Abs. 1 Satz 1 bis 3, § 47 Abs. 3 Satz 1, § 57 c Abs. 3 BerlHG § 104 Abs. 1 Satz 2 MVO DDR vom 6. November 1968 § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2

Aktenzeichen: 7AZR443/00 Paragraphen: HRG§48 HRG§47 BerlHG§104 MVO§3 MVO§4 Datum: 2001-06-27

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