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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

kann mir vielleicht jemand helfen: ich wohne seit 3 Jahre in meiner Wohnung und will sie jetzt untermieten.
Muss ich dafür erst eine Genehmigung von meinem Vermieter bekommen, oder darf ich schon ohne Genehmigung untermieten?
Und wenn ich es noch nicht darf - wie lange muss man in der Wohnung gewohnt haben, um ohne Genehmigunt untermieten zu dürfen?

Danke!!!
Stichwörter: jahren + untermieten

2 Kommentare zu „Darf ich nach 3 Jahren untermieten?”

Gast Experte!

sorry, natürlich untervermieten, nicht untermieten <!-- s :) --><!-- s :) -->

volker* Experte!

Hallo André76,

nach § 540 BGB ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Diese Zustimmung ist nicht von einer bestimmten Mietzeit abhängig.

Viele Grüße
Volker

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