Gast
sorry, natürlich untervermieten, nicht untermieten <!-- s --><!-- s -->
volker*
Hallo André76,
nach § 540 BGB ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Diese Zustimmung ist nicht von einer bestimmten Mietzeit abhängig.
Viele Grüße
Volker