Frank99
Sofern Sie die Formulierung "...Bad Küche spätestens alle 3 Jahre, spätestens andere Räume alle 3 Jahre..." hier wörtlich wiedergegeben haben und dies eine Formularklausel ist (= Vorgedruckte Klausel in einem Standard-Mietvertrag), besteht KEINE Renovierungspflicht, da es sich hier um eine starre Klausel (mit zudem noch viel zu kurzen Fristsetzungen) handelt - und solche Klauseln benachteiligen laut aktueller BGH-Rechtsprechung den Mieter unangemessen was zur Folge hat, dass die gesetzliche Regelung gilt. Die besagt: Der Vermieter ist für alle Schönheitsreparaturen zuständig. Selbiges gilt sowieso für die Reparaturen, die sie selbst gezahlt haben, wie z.B. den defekten Durchlauferhitzer - nach so vielen Jahren ist es m.E. aber schon zu spät, noch Ansprüche gegen den Vermieter geltend zumachen.
Hinsichtlich der Abnutzungen (also z.B. die Kratzer im Parkett) gilt folgendes: Für normalen Verschleiß ist der Vermieter verantwortlich.
Wenn sich der Vermieter querstellt, sollten Sie ggf. einen Anwalt aufsuchen. Der kann dem Vermieter ja dann Punkt für Punkt darlegen, dass er mit seinen Forderungen falsch liegt.
Lilli1949
@Frank99,
danke für die Antwort, da geht es mir doch gleich besser.
Es handelt sich um einen Standartmietvertrag mit Vordruck Küche,Bad bzw. Duschraum, Toilette spätestens alle...... die 3 -Jahresfrist wurde von Hand eigetragen.
Gruß
Ghostraider
Da dieser handschriftliche Nachtrag bestimmt nicht mit Ihnen besprochen und ausdiskutiert wurde, (was bei solchen Nachträgen wichtig und vorgeschrieben ist) ist die ganze Klausel sowieso ungültig und Sie können den Besen zum Ausfegen schwingen und Ende der Renovierung.
Gruß
ghost
Lilli1949
Hallo,
so, jetzt habe ich echten Ärger!
Samstag, Sonntag, Montag Nachmieterbegehungen und das in meinem derzeitigen Chaos. Kisten, Kartons, zur Entsorgung stehen überall in der Wohnung und mein Vermeiter drängt auf Begehungstermine. O.K. ich habe zugestimmt kann also jetzt nicht meckern. War alles ziemlich stressig in meinem gesundheitlichen Zustand.
Heute sollte der von ihm ausgesuchte Nachmieter, Familie eine Tochter, NICHTRAUCHER !!!!! zum Ausmessen um 19:30 Uhr kommen. 19:00 klingelt mein Vermieter, ziemlich sauer teilte er mir mit, der potentielle Nachmieter kommt nicht, da die Wohnung nach Rauch riecht und die Badewanne rauh sei. Ich solle gefälligst aufhören zu rauchen und mein Besuch den ich bis zum Auszug noch empfange soll auf dem Balkon rauchen im übrigen wäre wohl "anständiges" Lüften angesagt. Ich war so was von verdutzt, dass ich erst garnicht reagieren konnte, ihm dann aber zu verstehen gab, dass ich mir nicht vorschreiben lasse ob ich rauche oder nicht, zumal er seit 30 Jahren weiß dass ich rauche. Er könne das nicht verstehen, dass ich immer noch rauchen würde und ich solle es gefälligst lassen!
Anzumerken ist, dass bei den Begehungen Freunde oder meine Tochter anwesend waren und die rauchen nun mal, auch während den Begehungen.
Dass die Badewanne rauh ist, stimmt, war schon so bei unserem Einzug, und hat sich während der 30 jährigen Mietdauer nicht verbessert, plötzlich will er davon nix mehr wissen, seine Wanne sei nach 40 Jahren vollkommen intakt!
Nun hat eine der Zimmertüren ein Loch ca. 2,5 cm. Auch davon wußte er seit fast 20 Jahren, ist uns mal was dagegengefallen und hat das superdünne Furnier durchstoßen. Ich soll diese Tür innerhalb der nächsten Woche austauschen lassen und bitte darauf achten, dass sie die exat gleiche Farbe und Maserung hat.
Auf meine Frage wie ich bitte eine Tür auftreiben soll die sich nicht in Maserung und Farbe von der 40 Jahre alten Tür unterscheidet, Antwort: mein Problem!
@gost, diese handschriftlichen Nachträge sind von uns damals bei Unterschrift des Mietvertrages bestätigt worden, in dem Glauben das alles so seine Ordnung hat.
Ich hätte wirklich nicht übel Lust, bei Auszug nur den Besen zu schwingen und auszuziehen, aber meine badische Beamtentochtererziehung verursacht gerade Chaos in meiner Gemütsverfassung!
Ich bin jetzt echt verunsichert und kurz vor der Panik, ich kenne ihn das gibt die Wochen bis zu meinem Auszug Krieg. Wie verhalte ich mich, Anwalt oder was?
Gruß
Lilli
Ghostraider
Was soll man da noch groß reden bei solch einem Typen.
Du willst nur den Besen schwingen? Dann auf zum Anwalt, aber schnell.
Einzigste was Du vielleicht noch machen musst ist, das Du dem Vermieter vielleicht noch 5 Euro für das Loch in der 40 Jahre alten Tür zahlen muss.
Was mit den Schönheitsreparaturen ist wird dem Mietvertrag entnommen.
Die genaue Höhe des Betrags wird Dir der Rechtsanwalt auch sagen können. Und dann Tschüss mein Vermieter.
Gruß
ghost