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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Haftung für angebohrtes Regenrohr

Die Mieterin einer Eigentumswohnung brachte auf dem Balkon ein Hängeregal an. Bei der Befestigung mittels einer 13 cm langen Schraube beschädigte sie ein innerhalb des Mauerwerks gelegenes Fallrohr. Der Schaden wurde erst entdeckt, als nach starken Regenfällen die darunter gelegene Wohnung unter Wasser stand. Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte die Frau wegen ihres unvorsichtigen Verhaltens zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von über 10.000 EUR.

Urteil des OLG Nürnberg vom 20.08.2002
3 U 2609/01
Hausbesitzerzeitung Heft 1/2003, Seite 10
Stichwörter: angebohrtes + haftung + regenrohr

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