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Rusty hat diese Frage gestellt
Ein Vermieter besteht darauf, dass der Mieter Badfliesen bei seinem Auszug entfernen muss, weil diese vom Vormieter so übernommen worden sind. Dies wurde im Übergabeprotokoll damals mit "sind vom Mieter fachgerecht zu entfernen" vermerkt. Die Fliesen selbst sind neutral (andere kommen auch nicht wieder rein), eben Standard, sehr sauber verlegt und bis auf zwei, drei Löchern noch perfekt in Schuss. Der Mieter vermutet, dass dies der Vermieter zusätzlich ins Übergabeprotokoll geschrieben hat - weil bei der Übergabe selbst keine Rede davon war.

Auf Nachfrage bekam der Mieter die Antwort, dass die Fliesen definitiv vom Vormieter verlegt wurden. Der Vermieter würde sich noch genau an den Vormieter und die Wohnung erinnern. Als der Mieter dann berechtigte Zweifel (aufgrund der Qualität der Arbeit im Vergleich zu den Küchenfliesen, sowie auf fehlende Restfliesen) an den Aussagen der Vermieters äußerte, meinte dieser dann lapidar, oder dann eben vom "Vormieter des Vormieters übernommen".

Desweiteren macht den Mieter stutzig, dass die Fliesen auch hinter solchen Einbauten wie Gastherme und Heizkörper verlegt sind, die ein Mieter normalerweise nicht so einfach abbekommt um dahinter Fliesen zu können.

Muss der Mieter diese Fliesen nun entfernen, wie es im Übergabeprotokoll festgehalten wurde? Oder ist womöglich diese Formulierung bzw. der ganze Sachverhalt ungültig?

3 Kommentare zu „Badfliesen bei Auszug entfernen?”

Berthelstal Experte! 22.10.2011 18:57

"sind vom Mieter fachgerecht zu entfernen".
Warum akzeptieren Sie nicht, was vereinbart wurde ??

"Der Mieter vermutet, dass dies der Vermieter zusätzlich ins Übergabeprotokoll geschrieben hat".

Dann dürfte das in Ihrer Kopie ja nicht der Fall sein. Wenn Sie da mal reinschauen, brauchen Sie nichts zu vermuten.

Bladder Experte! 23.10.2011 09:39

Wem gehören die Fliesen?

Wenn die Wohnung inkl. Fliesen vom Vermieter an den Mieter übergeben wurden, dann kann man schon davon ausgehen, dass sie dem Vermieter gehören. Der Hinweis auf einem nicht vorliegenden Übernahmeprotokoll ist m.E. unwirksam, denn der Mietvertrag ist ausschlaggebend.

Die Fliesen gehören nur dann dem jetzigen Mieter, wenn er sie von seinem Vormieter mit einer entsprechenden Absprache übernommen hätte.
Das macht man als Mieter dann, wenn man eine Rückbauverpflichtung hat und versucht diese dem Nachmieter auf's Auge zu drücken.

Auch der Hinweis "dann eben vom "Vormieter des Vormieters übernommen" deutet darauf hin, dass der Vermieter es schon vor längerer Zeit versäumt hat,bei dem jeweiligen Mieterwechsel auf den Rückbaupflicht zu bestehen.

Die Fliesen gehören m.E.n. eindeutig dem Vermieter. Er hat keinen Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückbau.

Rusty 26.10.2011 08:59

Das handschriftliche Übergabeprotokoll hat der Vermieter einfach kopiert und diese Kopie dem Mieter erst knappe 5 Wochen nach der Übernahme zukommen lassen. Ob da noch irgendetwas dazu geschrieben wurde, kann nicht nachgewiesen werden.

Der Vermieter hat dem Mieter mittlerweile einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Dort wird u.a. eine Wand- und Bodenfläche berechnet, die das komplette Bad umfasst, obwohl die Wände nicht bis an die Decke verfliest sind. Desweiteren soll der Mieter auch neue Rigipsplatten bzw. Putz im kompletten Bad bezahlen. Die Bausubstanz ist ein Altbau, irgendwann zwischen den beiden Kriegen errichtet.

Hier deutet alles darauf hin, dass der Vermieter auf Kosten des Mieters eine Gebäudesanierung durchführen will.

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