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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo,

meine Mutter zieht nach 22 Jahren aus einer " Sozialwohnung " aus. Vermieter WSB Bayern. Diese haben ihr nun ein Abnhameprotokoll gesandt mit folgenden Aufgaben. Vielleicht kann mir jemand sagen obs da besonderes zu beachten gibt oder manches nicht so zulässig ist wie die das wünschen. VIELEN Danke bereits vorab.

1) Die Zimmertüren sind anzuschleifen, genauso wie die Fenster

2) Heizkörper: Beim streichen der Heizung verwenden Sie nur Heizkörperlacke.

3) Holzverbundfesnster sind dreiseitig zu lackieren ( Sie hat Kunstoffenster ! )

4) Fehlende und beschädigte gegenstände sind zu erneuern ! Das Klos hat seit Jahren einen Riss aber sie als Mieter muss doch kein KLO kaufen oder ?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten ? Tapeten runter, Teppich raus ist ja sowieso klarÂ
Stichwörter: beachten + liste + wohnungsübernahme + auszug

1 Kommentar zu „Auszug - Was zu beachten bei Liste für Wohnungsübernahme”

fin Experte!

Kunststoffenster brauchen natürlich nicht gestrichen werden. Das wäre fatal!
Bei den Türen kommt es auf das Aussehen und Macken an.
Tapeten sollten abgerissen werden, wenn welche von Ihrer Mutter angebracht wurden und das schon einige Jahre her ist.
Teppich raus nur, wenn dieser von Ihrer Mutter verlegt wurde oder auf deren Auftrag. Ansonsten ist dieser Bestandteil der Wohnung.
Heizkörper streichen wenn das tatsächlich nötig ist (besser Termin mit Verwaltung oder Vermieter machen und schauen). Wenn diese Roststellen haben oder vergilbt sind, wäre es notwendig.
Bei der Toilette kommt es darauf an, was an Kleinreparaturen im Mietvertrag vereinbart wurde. Meist müssen Mieter sich bis zu einem Betrag von ca. 75 EU daran beteiligen. Eine normale Toilette kostet nicht unbedingt mehr. Bei allem aber mal in den Mietvertrag schauen. Es darf nichts verlangt werden, was hier nicht drin steht.

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