DarkNemesis
Langfristig schlecht ... soweit ich das weiß musst du dann dennoch innerhalb einer frist die wohnung räumen ... wie lange die frist ist kann ich dir aber leider nicht sagen kann gut sein das diese sogar bis zu einem jahr geht.
Hab einen solchenfall nur einmal bei einem arbeitkollegen mitbekommen und bei dem war eine ein jahresfrist.
jörgfischer
hallo
erstmal danke für die schnelle antwort. problem ist halt nur das wir gerade erst eingezogen sind und haufen kohle investiert haben wegen möbel und renovieren. wie stehen da die chancen auf schadensersatz.
wann! kann der neue eigentümer eigentlich erst rechtskräftig kündigen.???
mfg
DarkNemesis
Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Entscheidend für die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ist immer das Vorliegen einer Begründung. Aber Vorsicht! Die Gerichte lassen es mehr und mehr zu, dass nicht ausreichend formulierte Begründungen im Laufe eines Räumungsprozesses korrigiert oder vervollständigt werden können. Besonders wichtig ist, dass der Mieter auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Problematisch sind in erster Linie „vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen“.
Wann eine solche vorliegt, ist, wenn diese geschickt konstruiert wurde, nur schwer erkennbar. Insbesondere lässt sich eine Täuschung nur schwer nachweisen, wenn sämtliche Beteiligten auf der Vermieterseite bereit sind, ihre Falschangaben sogar vor Gericht zu bestätigen.
Der Klassiker einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung lautet folgendermaßen:
„Unser Sohn trennt sich leider von seiner Frau und benötigt dringend Ihre Wohnung. Insbesondere wird auch ein Kinderzimmer benötigt, weil er die Kinder regelmäßig zu sich nehmen will“.
Wenn Sie dann ausgezogen sind und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, hat sich der Sohn selbstverständlich mit seiner Ehefrau wieder versöhnt und der Eigenbedarfsgrund ist leider entfallen.