Gast
Hallo
wenn Du und Deine Frau im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, müssen auch beide bis zum "Ende" der Mietdauer für die Miete aufkommen, wenn Deine "Ex-Frau" vor dem Termin auszieht, würde ich auf die Zahlung der anteiligen Miete bestehen.
Kündigung ist Kündigung, leider wird es wohl keine Möglichkeit geben vor dem 30 04.04 aus dem Mietvertrag zu kommen, da die Fristen (3 Monate) eingehalten werden müssen !
Gast
Ich wohne seit 7 monaten in eine 2zimmerwohnug, will jetzt den mietvertrag kündigen. Wie lange ist der frist?