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olli07 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mit 2 Mitstudierenden am 1.10. eine Wohnung über eine Wohnungsbaugenossenschaft angemietet. Vor kurzen haben wir erfahren, daß der Vormieter ca. 30 euro wenige Miete als wir zahlte. Es haben keinerlei Sanierungen stattgefunden welche eine eventl. Mieterhöhung gerechtfertigt hätten. Als weiteren Reizpunkt habe ich mich letztens mit einem Mieter aus dem selben Eingang unterhalten, welcher für eine sanierte Wohnung (neu gemachtes Bad) weniger Miete zahlt als wir. Seine Wohnung hat die selbe Struktur und Größe wie unsere. Wir haben nun den Entschluss gefasst, mit der WBG in Kontakt zu treten um die Miete anzupassen, bzw. eine Sanierung anzufordern. Welche Möglichkeiten haben wir die Miete zu senken?

Mfg
Oliver
Stichwörter: einzug. wg. + mieterhöhung + sanierung

2 Kommentare zu „mieterhöhung bei einzug”

Curo2000 Experte!

"Welche Möglichkeiten haben wir die Miete zu senken?"

Sie haben keine Möglichkeiten die Miete zu senken. Dass andere Leute weniger zahlen oder gezahlt haben ist kein Grund für eine Anpassung. Sie haben einen Vertrag über die Miethöhe x für die Wohnung y, und nur der ist hier von Interesse.

Gruß

Curo

Ghostraider Experte!

Sie haben nur dann eine Möglichkeit die Miete zu senken sprich eine Mietminderung durchzuführen, wenn in der Wohnung ein Mangel ist der eine Mietminderung rechtfertigt.
Ansonsten haben Sie einen Mietvertrag mit einem von Ihnen akzeptierten aufgeführten Mietzins unterschrieben, der bindend ist. Das andere weniger Miete bezahlen hat nichts mit Ihrem Vertrag zutun und wenn der nächste kostenlos dort wohnt hat es auch nichts mit ihrem Mietvertrag zutun.

Wenn Sie ein Auto für 10000 € kaufen und ich kaufe das gleiche für 3000 € habe ich Glück und Sie Pech.

In Deutschland besteht eine Vertragsfreiheit und dies gilt auch für Mietverträge so das Mietverträge nicht unbedingt immer gleich sein müssen.

Gruß
ghost

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