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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
also,mein freund ist vor etwa 5monaten in ein möbliertes zimmer in eine wg eingezogen (und mittlerweile wieder ausgezogen)

der vermieter hat eine woche nach dem einzug einen zettel in den hausflur der wohnung gehängt,dass man 28euro zahlen muss,wenn ein andrer in dem zimmer schläft.
im mietvertrag steht aber nichts davon (da steht nur bei längerem beherbergen muss der vermieter benachrichtigt werden)

so,dann kamen die ersten vorfälle:
ich hab dort übernachtet und am morgen kommt er einfach ins zimmer und legt die rechnung für die übernachtung auf den tisch.
also eigentlich geht das doch gar nicht,wg beraubung der privatsphäre,dass er da einfach in das zimmer einspaziert wann er will.
wir haben ihn wg dem geld zur rede gestellt und er meinte,das ist so,weil es möbliertes wohnen ist und wenns probleme gibt,dann sollen wir vor gericht gehen und bla

dann hatte mein freund abspüldienst und hat nicht gleich abgespült
die reaktion des vermieters:er schickt seine arme frau hoch und sie musste den abwasch machen(eine pfanne zwei teller und besteck) und hat 40 euro für die meisterleistung verlangt.

so gings jedes mal weiter.
und mein freund dachte eben er zahlt lieber alles,damit er seine kaution zurückbekommt.=>630euro

war natürlich klar:der vermieter meint nun er bekommt nicht sehr viel davon zurück,weil besteck fehlt,die küchentür einen riss hat,er die wohnung beim verlassen nicht gereingt hat und und und

das stimmt aber alles nicht.
er meint halt,er habe 150 bilder gemacht und wir hätten vor gericht keine chancen

hat der überhaupt das recht wg den o.g. genannten sachen(abwasch etc) geld zu verlangen und kann der einfach immer in die wohnung und die einzelnen zimmer eintreten,wann er will oder gibts da irgendein gesetz dagegen?

wg zeugen ist es ein wenig doof,weil der freund von meinem kumpel,der auch dort wohnt,ein riesen arschkriecher geworden ist,seit er mit der tochter des vermieters zusammen ist:/
und der andre mitbewohner,war ein biersäufender alter sack,der meinen freund mal mit aller gewalt an die wand gepresst hat,weil er seinen abwasch nicht gemacht hat

achja das steht noch im mietvertrag
"der vermieter ist berechtigt,sich vom zustand der mietsache von zeit zu zeit zu überzeugen.in dringenden fällen ist eine besichtigung der mietsache acuh ohne vorherige anmeldung und anwesenheit des untermieters gestattet." [/i:4b7c3]

danke
Stichwörter: möbliertes + wohnenrechte

0 Kommentare zu „möbliertes wohnen/rechte”

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