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Beanos hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin am 30.03.07 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das Übergabeprotokoll ergab keine Mängel o.ä. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Kaution nach der Betriebskostenabrechnung zurück erhalte weil angeblich eine Nachzahlung zu erwarten wäre was aber mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Die Betriebskosten wurden bereits am 15.10.07 berechnet, ich habe aber bis heute also fast 2 Monate danach immer noch nichts von denen gehört. Was kann ich tun und ist das so korrekt?

Danke und liebe Grüße

7 Kommentare zu „Mietkaution nach über 8 Monaten immer noch nicht erhalten”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter darf nur in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung oder in Höhe der letzten Nachzahlung einen Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung bis zu 6 Monate in Ausnahme Fällen die er nicht verschuldet hat bis zu 12 M0nate zurück halten. Den Rest muss er wenn keine weiteren Forderungen offen sind auszahlen.

Sie können den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern Ihnen sofort die Kaution auszuzahlen oder die Kaution einklagen.
Dazu würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gruß
ghost

Beanos

hallo, erstmal danke für die Antwort. Ist das was Sie geschrieben haben auch irgendwo deklariert? Ich würde nämlich ganz gerne noch selber einen größeren Brief aufsetzten da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann. Liebe Grüße

Ghostraider Experte!

Moment muss erst einmal unter Kaution im net googlen.
Kann was dauern aber im laufe des Tages kommt was rein.

Gruß
ghost

Beanos

ok vielen Dank für die Hilfe! Habe jetzt folgenden Text verfasst. Vieleicht könntest Du mir dabei helfen und evtl. noch Tipps für eine bessere Grammtik geben *gg*:

Mietkaution Straße Whg. XX - Name

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie eventuell meinen vorangegangen Emails entnehmen können, habe ich die Wohnung XX in der Straße am 23.03.2007 ohne Mängel an den zuständigen Hauswart übergeben. Dies wurde mit einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Da Sie nach deutschem Recht die zu erwartende Betriebskostennachzahlung nur maximal 6 Monate (in Ausnahme Fällen die Sie nicht verschuldet haben auch 12 Monate) nach Auszug und Beenden des Mietverhältnisses einbehalten dürfen, dies nun aber bei weitem die Frist überschreitet und in diesem Fall die komplette Kaution einbehalten wurde, möchte ich Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit geben, meine Kaution abzüglich der von Ihnen zu erwartenden Betriebskostennachzahlung auf unten stehendes Konto zu überweisen. Sollte Sie widererwartend keine Reaktion auf dieses Schreiben zeigen und ich das Geld bis Ende 2007 nicht auf mein Konto überwiesen bekommen haben, werde ich weitere juristische Schritte einleiten lassen.
Da Sie als Vermieter die Rechten und Pflichten kennen sollten, gehe ich davon aus, dass wir die Sache außergerichtlich klären werden.

Ich erwarte eine Antwort und die Überweisung der Kaution inkl. Der in der Zeit angefallenen Zinsen auf unten stehendes Konto sofort oder bis spätestens 31.12.2007.

Inhaber: XXXXX
Kontonr.: XXXXX
BLZ: XXXXX
Institut: XXXXX

Sie können mich diesbezüglich auch gerne unter folgender Rufnummer erreichen:
XXXX XXXXXXX


Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXX

Ghostraider Experte!

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietkaution/mietkaution.htm

BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.

Mehr habe ich im Moment nicht zur Verfügung. Es kann aber auch selbst gegooglet werden.

Gruß
ghost

Ghostraider Experte!

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus meinen vorangegangen Schriftverkehr entnehmen konnten, wurde die Wohnung XX in der Straße am 23.03.2007 ohne Mängel an den zuständigen Hauswart übergeben.
Dies wurde mit einem Übergabeprotokoll ohne Mängel festgehalten. Übergabeprotokoll vom XXXXXX

Da nach deutschem Recht für eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung nur ein Betrag in der zu erwartenden Höhe oder in Höhe der zuletzt geforderten Nachzahlung von der Kaution eingehalten werden darf , möchte ich Sie bitten mir den Restbetrag nebst Zinsen bis zum 31.12.2007 auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
Sollte Sie wider erwartend keine Reaktion auf dieses Schreiben zeigen und das Geld bis oben genannten Datum nicht auf meinem Konto verbucht sein, werde ich weitere juristische Schritte einleiten.
In Erwartung einer Antwort auf dieses Schreiben sowie die Überweisung der Kaution inkl. der angefallenen Zinsen auf unten aufgeführte Konto
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXX
Kontodaten
Inhaber: XXXXX
Kontonr.: XXXXX
BLZ: XXXXX
Institut: XXXXX

P.s. Diesbezüglich können Sie mich auch gerne unter folgender Rufnummer kontaktieren:
XXXX XXXXXXX

Wenn Sie den Vermieter schreiben das er es wissen sollte was das Gesetz vorschreibt stellen Sie diesen als Dumm hin und er wird es in der Form danken das er Sie solang es geht zappeln lässt.
Daher habe ich die Monate und was darum stand weggelassen und entschärft.

Gruß
ghost

Beanos

super, vielen Dank :-) Das klingt doch sehr nett. Ich habe das Problem, dass ich solche Schreiben immer mit etwas Wut im bauch aufs Papier bringe und dann teilweise auch Sachen reinschreibe, die nicht so fein sind :-)

Vielen Dank!!

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