Susanne
Das muss Dir vorab mitgeteilt werden. Eine Wärmedämmung kann eine Modernisierung sein, das kommt aber sicher auf die Art der Arbeiten an.
Von den Kosten einer Modernisierung darf der Vermieter 11% auf die jährliche Miete aufschlagen, dabei sind aber Instandhaltungs und Instandsetzungskosten, die gleichzeitig abfallen, abzuziehen.
Eine Modernisierung muss mind. 3 Monate vor Beginn schrfitlich angemeldet werden, mit Art und Dauer der Arbeiten etc. und anfallende Kosten. Dir steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu, was man natürlich schlecht nutzen kann, wenn man Untermieter hat, es sei denn, man vermietet möbiliert.
Interessante Infos zum Thema bieten die Seiten:
http://www.bmgev http://www.bmgev.de <!-- w -->
http://www.internetratgeber-recht http://www.internetratgeber-recht.de <!-- w -->
Ansonsten mal googlen!
Tasmansoul
vielen dank für die antwort - klar ist es dann schwer, selbst auszuziehen.
die eine mieterin ist meine schwester - sie ist kein problem, wenn überhaupt der andere untermieter.
es ist echt grausam, dass er 11% draufschlagen darf - denn es wird sicher als modernisierung gehandhabt, es ist aber keine in dem sinne für mich... <!-- s --><!-- s -->
problem ist, dass wir nicht mehr zahlen können, müssen wir dann, wenn wir nicht einverstanden sind, ausziehen?
Susanne
Ja, Moderniesierung sind vom Mieter zu dulden lt. BGB.