Ghostraider
Wegen der 20 € Miete solltest Du den Vermieter ansprechen und fragen ob er diese Dir zurück zahlt, da er nicht von zwei Mietern Miete verlangen darf.
Ich denke mal, das er Dich auf den Nachmieter verweist und Du dir die Miete von Ihm zurückholen sollst.
Das wäre auch rechtens, da der Nachmieter ja den Vorteil hat. Nur dann muss dieser sich mit dem Vermieter rumärgern um die 20 Euronen zuviel gezahlter Miete zurückzubekommen.
Aber das ist nicht mehr Dein Bier.
Der Vermieter darf einen Teil der Kaution und zwar in der zu erwartenden Höhe einer Nachzahlung oder in Höhe der zuletzt ausgezahlten Rückvergütung der Nebenkosten bis zu 6 Monate zurückhalten.
Bei Umständen die der Vermieter nicht zu vertreten hat (fehlende Rechnung) kann er den Teil der Kaution auch bis zu 12 Monate zurückhalten, nur das muss er dann schon einwandfrei belegen.
Den Rest muss er auszahlen.
Ob der Betrag den er in deinem Fall zurückgehalten hat die Höhe der zu erwartenden Nachzahlung oder vorhergegangenen Gutschrift entspricht kann ich nicht beurteilen.
Gruß
ghost
Susanne
Na, geisterchen, der erste Abschnitt lässt aber schwer zu wünschen übrig.
Klar darf der VM von 2 Mietern Miete verlangen...es kommt immer drauf ab, ob einer zahlt.
Der VM könnte ja auch sagen, die 20.-€ sind dafür, dass er frühzeitig aus dem Vertrag entlassen wurde...
Er kann den Mieter natürlich nicht an den Nachmieter verweisen!!! Beide haben keinerlei vertragliche Vereinbarung die so eine Forderung unterstreichen würde.