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sunny11 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin 21 und am 3.1 diesen Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich habe einen Nachmieter gefunden, da ich sonst erst am 29.2 aus der Wohnung gekommen waere.
Die Wohnungsuebergabe war am 3.1.Dabei wurden keine Schaeden festgestellt. Am selben Tag war schon die Wohnungsuebergabe an die neuen Mieter. Mir wurden fuer die 3 Tag des Januars 20 Euro berechnet,obwohl der neue Mieter swchon fuer Januar die volle Miete zahlte. Es sind zwar nur 20 Euro,aber ist das rechtens?

So nun warte ich noch immer auf die Haelfte meiner Mietkaution. Diese wurde einbehalten, bis die Nebenabkostenrechnung kommt, damit der Vermieter eine Sicherheit hat. Es sind 200 Euro die noch ausstehen,aber ich bin Studentin und habe mit dem Geld gerechnet, das mir jetzt fehlt.
Welche Moeglichkeiten habe ich? Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert das? Ich verstehe es nicht. Ist die Nebenkostanabrechnung nicht immer im Januar?

Ueber jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

2 Kommentare zu „Mietkaution......weiss nicht weiter”

Ghostraider Experte!

Wegen der 20 € Miete solltest Du den Vermieter ansprechen und fragen ob er diese Dir zurück zahlt, da er nicht von zwei Mietern Miete verlangen darf.
Ich denke mal, das er Dich auf den Nachmieter verweist und Du dir die Miete von Ihm zurückholen sollst.
Das wäre auch rechtens, da der Nachmieter ja den Vorteil hat. Nur dann muss dieser sich mit dem Vermieter rumärgern um die 20 Euronen zuviel gezahlter Miete zurückzubekommen.
Aber das ist nicht mehr Dein Bier.

Der Vermieter darf einen Teil der Kaution und zwar in der zu erwartenden Höhe einer Nachzahlung oder in Höhe der zuletzt ausgezahlten Rückvergütung der Nebenkosten bis zu 6 Monate zurückhalten.
Bei Umständen die der Vermieter nicht zu vertreten hat (fehlende Rechnung) kann er den Teil der Kaution auch bis zu 12 Monate zurückhalten, nur das muss er dann schon einwandfrei belegen.
Den Rest muss er auszahlen.
Ob der Betrag den er in deinem Fall zurückgehalten hat die Höhe der zu erwartenden Nachzahlung oder vorhergegangenen Gutschrift entspricht kann ich nicht beurteilen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Na, geisterchen, der erste Abschnitt lässt aber schwer zu wünschen übrig.
Klar darf der VM von 2 Mietern Miete verlangen...es kommt immer drauf ab, ob einer zahlt.
Der VM könnte ja auch sagen, die 20.-€ sind dafür, dass er frühzeitig aus dem Vertrag entlassen wurde...
Er kann den Mieter natürlich nicht an den Nachmieter verweisen!!! Beide haben keinerlei vertragliche Vereinbarung die so eine Forderung unterstreichen würde.

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