Ghostraider
Wenn doch selbst schon bekannt ist das keine Zeugen da sind und beim ersten mal nichts schriftliches da war, warum wird beim zweiten Vermieter nicht was schriftlich festgehalten?
Das Waschbecken kann über die Private Haftpflicht abgerechnet werden. Besteht keine muss der Mieter bezahlen.
Wenn Sie noch in der Wohnung wohnen, sofort SCHRIFTLICH dem Vermieter die defekte Spülmaschine melden.
Die Spülmaschine fällt auch nicht unter die Kleinreparaturklausel. (Wenn diese im Mietvertrag steht)
Alles andere können Sie vergessen da Sie das nie gemeldet hatten und im nachhinein nichts mehr geltend machen können, außer es besteht noch, dann können Sie dies wieder schriftlich melden und unter Fristsetzung um Abhilfe bitten.
Und demnächst immer daran denken, jeden Mangel oder Schaden schriftlich dem Vermieter melden.
Auch nie aus eigenen Stücken für Reparaturarbeiten einen Handwerker bestellen, auch nicht bei einer gültigen Kleinreparaturklausel.
Dafür ist immer der Vermieter zuständig.
Handwerker dürfen vom Mieter nur bei Gefahr im Verzug, also Rohrbruch oder Stromausfall durch Hauptsicherung die nicht erreichbar ist und nur wenn alles Mögliche zum Erreichen des Vermieters versucht wurde selbst bestellt werden, da sonst der Mieter die Kosten tragen muss.
Wer die Musik bestellt zahlt diese auch.
Gruß
ghost
Anne1980
Hallo Ghost,
danke für die Antwort. Ich glaube, ich habe mich nicht verständlich ausgedrückt. Das Waschbecken wurde im Nachhinein vom Vermieter repariert und mir die Rechnung dafür zugesendet. Den Betrag für die Reparatur hat dieser von der Kaution abgezogen. Ich selbst habe die ganze Zeit mit dem Riss im Becken und dem Glauben, der alte Vermieter hätte dies im Vertrag vermerkt, gelebt. Fällt so ein Becken überhaupt unter Kleinreparaturen, dachte, der Vermieter sei für so etwas generell verantwortlich. Bin ratlos...
Liebe Grüße
Anne
Ghostraider
Nein, das Becken fällt nicht unter Kleinreparaturen.
Waschbecken gehen fast nur durch mutwillige Beschädigung (wenn irgendwelche Gegenstände reinfallen) kaputt.
Nur, da Sie den Schaden nicht schriftlich gemeldet haben (und all die anderen Umstände) hat der Vermieter sich aus der Kaution schadlos gehalten, da Sie nicht beweisen konnten das der Schaden schon bei Einzug war und nicht durch Sie verursacht wurde, sowie vom Vorvermieter wie besprochen nicht behoben wurde.
Somit wurde der Schaden Ihnen angelastet und somit wurden Sie dem Eigentümer gegenüber schadensersatzpflichtig.
Wie aber schon gesagt können Sie den Schaden der Versicherung melden, die die Rechnung begleicht.
Gruß
ghost