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ladysun79 hat diese Frage gestellt
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Wohne seit 2005 in einer Mietwohnung die ich demnächst kündigen werde da ich eine größere Wohnung benötige. Bei Einzug haben wir leider kein Übergabeprotokoll erstellt (weder Vermieter noch ich als Mieter). Der vorhandene helle Teppichboden wies bereits mehrere Flecken auf. In den letzten 3,5 Mietjahren sind durch normalen Gebrauch einige Flecken durch mich als Mieter hinzugekommen.

Wie sieht hier die Rechtslage bei Auszug aus? Muss ich als Mieter dafür haften bzw. kann ich zu Schadenersatzansprüchen heran gezogen werden? Ich denke der Teppich ist mittlerweile mind. 8 Jahre alt (oder älter). Im Mietvertrag konnte ich hierzu keine Informationen finden.

Wie sieht es mit dem Streichen aus - muss ich bei Auszug die Rauhfasertapeten streichen (steht direkt nichts im Mietvertrag) bzw. welche Pflichten habe ich als Mieter bei Auszug, nach derzeitigem Mietrecht?

Über Informationen wäre ich sehr dankbar - Vielen Dank im Voraus.

Stichwörter: kndigung + pflichten + rechte + renovierung + auszug

1 Kommentar zu „Auszug: Pflichten & Rechte als Mieter, dreckiger Teppich - was nun?”

AMAyer Experte! 26.08.2008 15:48

Na nun machen Sie sich mal keine Gedanken um den alten Teppich! Erstens ist es das Problem vom Vermieter, wenn er kein Protokoll bei Einzug angefertigt hat, damit kann er auch nicht darlegen, dass der Teppich in Ordnung war bei Einzug. Zweitens ist der Teppich abgeschrieben. Also normaler Verschleiß! Was die Renovierung anbelangt, so ist der Wortlaut im Mietvertrag entscheidend, dieser liegt hier jedoch nicht vor.

Andreas Mayer

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