Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
apfelbaeumchen hat diese Frage gestellt
Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Wir sind ein WG mit ursprünglich 4 Hauptmietern eines Einheitsmietvertrags (jetzt 3 Hauptmietern und 1 Untermieter)
Seit ungefähr 2 Jahren verlangt unsere Hausverwaltung jetzt insgesamt 8 Unterlagen von einem Nachmieter eines ausziehenden Hauptmieters, der sich ja deshab nur ein Zimmer nimmt, weil er eben keine ganze Wohnung bezahlen kann.
Selbstauskunft
letzte drei Gehaltsnachweise /oder Einkommensnachweis
Kopie des Personalausweis
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Bürgschaftserklärung
Selbstauskunft des Bürgen
letzte drei Gehaltsnachweise des Bürgen
Kopie des Personalausweis des Bürgen
Aber alle sind Gesamtschuldner für die gesamte Wohnung, so als ob sie sie auch allein bewohnen würden.
Gleichzeitig kann aber jemand nur aus dem Mietvertrag raus, wenn er einen Nachmieter stellt. Weil sonst alle gleichzeitig kündigen müssten und die anderen einen neuen Vertrag aufsetzen müssten. Und der Hausverwaltung ist es auch egal, ob einer oder vier Personen im Vetrag stehen.

Jetzt haben wir einen Nachmieter einer Hauptmieterin nur als Untermieter aufgenommen, da er im Alter von über 30 und 12 Jahren wirtschaftlicher Selbstständigkeit keine Bürgschaft mehr von seinen Eltern bekommt. Jetzt hat die Verwaltung alle Unterlagen der noch bestehenden Hauptmieter neu geprüft und fordert von mir nach 6 Jahren jetzt noch Unterlagen nach, die sie sonst nicht interessiert hätte, hätten wir keinen Untermieter aufgenommen. Jetzt muss ich selbst eine Bürgschaft erbringen, die ich nicht erbringen kann und bekomme die Vormieterin vom Untermieter nicht mehr aus dem Mietvertrag heraus.
Mir ist natürlich klar, dass eine Hausverwaltung Nachmieter nicht automatisch akzeptieren muss und einer neuen Vereinbarung, damit Änderung des Mietvertrags nicht zustimmen muss.
Aber irgendwie widerspricht sich das doch alles, wenn wir sowieso für die ganze Wohnung schuldner sind und es eigentlich nur einen Schuldner braucht. Bisher lief das alles ganz easy.
Ich weiß auch, dass sie mit nur 2 Kaltmieten als Kaution wahrscheinlich noch Bürgschaften verlangen können.

Meine Fragen:
Muss ich nach 6 Jahren noch Unterlagen nachreichen, wenn der Mietvertrag an sich bestehen bleibt?
Was hat das mit mir zu tun, da ich weder Vor- noch Nachmieter bin?
Wieviel an Unterlagen und Auskünften darf ein Vermieter überhaupt verlangen?

1 Kommentar zu „Nachforderung von Unterlagen eines Mieters wegen Änderung Mietvertrags”

Susanne Experte!

Da der Vertrag mit Dir bereits besteht, brauchst Du gar nichts zu liefern. Du bist Mieter, basta. Die Nichterfüllung könnte auf gar keinen Fall eine Kündigung nach sich ziehen.
Weiterhin solltest Du die Kaution mit den anderen Hauptmietern gemeinsam einfach auf 3MM aufstocken, dann kann der VM auch keinen Bürgen etc. mehr verlangen.
Selbstauskunft kann der Vermieter verlangen.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist meiner bescheidenen Meinung nach Schwachsinn, da ein Ex-Vermieter sowas wahrscheinlich auch sehr gern ausstellt, damit sein nichtzahlender Nomade ganz schnell weg ist. Ist also keinerlei Sicherheit, sollte aber jeder selbst wissen. Auch sollte die Verwaltung wissen, dass kein Vermieter verpflichtet ist, sowas auszustellen. (Verwaltungskosten zahlt denen ja keiner) Demnach zieren sich auch einige bezüglich des Aufwands.
Alles in Allem hast Du eines sehr richtig erkannt: Der VM ist nicht verpflichtet mit jemanden einen MV einzugehen, der diese geforderten "Scheine" nicht vorweist. Das ist immer noch so: entweder, man beugt sich dem Willen des VM oder man bekommt den Mietvertrag nicht. Daher sind die VM auch selbst Schuld wenn im Nachhinein Klauseln für nichtig erklärt werden.
Für Dich habe ich allerdings keine Lösungsmöglichkeit.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.