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chrmad hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Markler privision. Mein Freund und ich wollen zusammen zeihen und eine Arbeitskollegin von meiner Mama zieht bald aus und wir werden IN diese Wohnung dann einziehen.
Grundsätzlich wird diese Wohnung über einen Markler vermietet. IN unserem fall hat aber die jetztige Vermieterin uns die Wohnung vermittelt ohne das der Markler voherbescheid gewusst hat.
D.h. er hatte seine Finger nicht im spiel will aber trotzdem 2 KM zzgl 19% Mwst Provision haben. Das er das verlangen?
Danke für jede Antwort!
mfg Christina

1 Kommentar zu „Mieterprovision”

Rabe aktiver Benutzer 11.11.2008 18:37

Hallo Christina,
Nein. Sie haben mit dem Makler keinen Vertrag geschlossen, weder mündlich, noch schriftlich. Der Makler hat keine Leistung erbracht, also kann er für eine nicht erbrachte Leistung auch keine Bezahlung verlangen.

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