MichaRecht
Hallo Timmel1982,
ja der Vermieter darf die Verluste einfach umlegen. Allerdings würde ich mal nachfragen wo die 158 m³ Wasser hin sind.
Manchmal ist die Erklärung einfach zB. das die Wasserwerke nicht abgelesen haben und nur schätzen oder es die erste korrekte Ablesung seit Jahren war oder die Wasserzähler in den Wohnungen sind zu alt und es treten größere Differenzen auf. Die Differenzen betragen normalerweise bis max 5% der Summe der Unterzähler zum Zähler der Wasserwerke. Das wären bei Euch 25 m³.
Last Euch wenn es keine plausible Erklärung gibt die Ablesebescheinigung der Wasserwerke der letzten 2 Ablesungen zeigen inklusive Rechnung.
MfG
MichaRecht