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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich benötige zur Streitvermeidung einmal hilfe.
Ich bin Vermieter, habe eine Wohnung vor 15 Monaten komplett renoviert und gestrichen vermietet. Im Vertrag wurde extra vereinbart das bei Auszug ALLE RÄUME weiß zu streichen sind, FLUR und KÜCHE in Latex und der Rest normal.
Nun ist meine Mieterin der Meinung das einige Wände noch sehr gut aussehen ( was im groben auch stimmt ) und die dann nicht mitgestrichen werden müssen. Auch 2 Decken will Sie nicht streichen.
Wenn nun bei gutem Tageslicht geguckt wird, kann man schon erkennen das die Decke da z.B. eine etwas andere Farbe hat wie die Wand die Sie neu gestrichen hat.

Da ich nun mit den neuen Mietern den gleichen Vertrag machen möchte ( BEI AUSZUG ALLES STREICHEN ) möchte ich Ihr die Wohnung so nicht abnehmen, da ja nicht alles neu in weiß gestrichen wurde.

Wer hat nun Recht ?
Ist der Passus im Vertrag das alle Räume bei Auszug gestrichen werden müssen für Sie verbindlich, oder reicht es wenn die Wand noch gut aussieht ? Wie gesagt, die Wohnung wurde durch eine Malerfirma vor 15 Monaten komplett gestrichen bevor Sie einzog.
Und im Vertrag unter besondere Vereinbarung steht eben drin das bei AUSZUG ALLE RÄUME WEIß ZU STREICHEN SIND

Ich sehe mich nämlich schon mit den neuen Mietern verhandeln, so ala... das ist aber nicht alles neu gestrichen, also warum soll ich einen Vertrag unterschreiben in dem ich mich verpflichte bei Auszug neu zu streichen....

Ich hoffe ich konnte mein Problem gut rüberbringen und verbleibe

mit freundlichen Forumsgrüßen..

SvenB
Stichwörter: auszug + mongestr + muß + vertrag

2 Kommentare zu „Muß bei Auszug n. 15 Mon.Gestr. werden wenn es im Vertrag...”

Gast Experte!

Hallo Sven,

bei Auszug nach so kurzer Zeit würde ich sagen, kommt es auf den Zustand an. Hat eine Mieterin z.b. die Wand grün gestrichen und steht im Mietvertrag, dass bei Auszug neutral gestrichen werden muß, so wird sie dazu verpflichtet sein.
Andere Farbe müßte also gestrichen werden. Wenn die anderen Räume aber noch in gutem Zustand sind, und die Mieterin keine Raucherin war, so wird es schwer für Sie werden damit durchzukommen. Dafür war ganz einfach die Mietdauer zu kurz. Etwas anderes wäre es wiederum wenn Verschmutzungen, viel Dübellöcher, Vergilbungen durch Rauch etc. bestehen.
Meist wird in Standardmietverträgen je nach Wohndauer der finanzielle Anteil an den Malerarbeiten für einen Mieter gestaffelt, z.B. 40% der Kosten nach einem Jahr Wohndauer etc.
Im Zweifelsfall würde ein Gericht so verfahren.

Viele Grüße
Sabine

svenb

Also darf ich nicht im Vertrag die Extravereinbarung treffen das bei Auszug alle Räume neu weiß zu streichen sind ?

Vor Einzug habe ich alle Räume malen lassen, und die Mieterin sollte bei Auszug wieder nur weiß streichen. ( Keine RENOVIERUNG ) nur malen...
Das haben wir extra im Vertrag reingeschrieben. Hat das nun Bestand, oder ist es unwirksam ?

Gruß und Dank für eine schnelle Antwort..... ( Sie kommt morgen zur Abname )

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