Gast
Hallo Sven,
bei Auszug nach so kurzer Zeit würde ich sagen, kommt es auf den Zustand an. Hat eine Mieterin z.b. die Wand grün gestrichen und steht im Mietvertrag, dass bei Auszug neutral gestrichen werden muß, so wird sie dazu verpflichtet sein.
Andere Farbe müßte also gestrichen werden. Wenn die anderen Räume aber noch in gutem Zustand sind, und die Mieterin keine Raucherin war, so wird es schwer für Sie werden damit durchzukommen. Dafür war ganz einfach die Mietdauer zu kurz. Etwas anderes wäre es wiederum wenn Verschmutzungen, viel Dübellöcher, Vergilbungen durch Rauch etc. bestehen.
Meist wird in Standardmietverträgen je nach Wohndauer der finanzielle Anteil an den Malerarbeiten für einen Mieter gestaffelt, z.B. 40% der Kosten nach einem Jahr Wohndauer etc.
Im Zweifelsfall würde ein Gericht so verfahren.
Viele Grüße
Sabine
svenb
Also darf ich nicht im Vertrag die Extravereinbarung treffen das bei Auszug alle Räume neu weiß zu streichen sind ?
Vor Einzug habe ich alle Räume malen lassen, und die Mieterin sollte bei Auszug wieder nur weiß streichen. ( Keine RENOVIERUNG ) nur malen...
Das haben wir extra im Vertrag reingeschrieben. Hat das nun Bestand, oder ist es unwirksam ?
Gruß und Dank für eine schnelle Antwort..... ( Sie kommt morgen zur Abname )