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praktikantchris hat diese Frage gestellt
Guten Tag

ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann bei meinem kleinen Problemchen:
Ich zie zum 29.02.08 aus meiner alten Wohnung aus, sie wird mit einem Ölofen geheizt, der an eine zentrale Ölversorgung angeschlossen ist. Jetzt muss nachtürlich eine Abrechnung erfolgen. Es ist nur für die obere Wohnung ein Verbrauchsmessgerät vorhanden, mein Verbrauch wird ermittel, indem der Tag neu befüllt wird und der Wert des anderen Mieters abgezogen wird, was übrig bleibt muss dann wohl ich verbraucht haben. Jezt ist seit meinem Einzug in die Wohnung das Heizöl um ca. 20 cent teurer geworden.
Nun meine Fragen:

1. ist das "Ableseverfahren" das hier zur Anwendung
kommt zulässig?
2. muss ich den Preis vom verbrauchen Öl (also 20
cent billger) oder den Preis vom neu
nachgefüllten Öl (20 cent teurer) bezahlen???

Kennt jemand die Gesetzesgrundlage und wo kann ich diese im genauen Wortlaut finden?
Wäre echt unendlich dankbar für jede Antwort, da mir diese Sache sehr spanisch vorkommt.
PS:
Mein Vermieter will natürlich dass ich den neuen Ölpreis zahle, aber diese Öl werde je nicht ich sondern die NAchmieterin verbrauchen?!
lg.
chris

0 Kommentare zu „Ölkostenabrechnung... HILFE”

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