Susanne
Da der Vermieter tatsächlich nur die Kosten an den Mieter weitergeben darf, die ihm auch entstanden sind, kann er natürlich für einzelne Positionen der NK-Abrechnung keine Pauschale ansetzen.
Für die Nebenkosten gilt: Entweder eine Pauschale für alle Nk, bzw. unterschieden nach kalte und warme BK, oder Vorauszahlungen. Bei den Vorauszahlungen werden denn per Abrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet, bei der Pauschale gibt es keine Abrechnung und weder Mieter noch VM können Forderungen stellen.
Solche Pauschalen in der NK-Abrechnung werden z.B. gern für eine Haus-Sat-Anlage genommen. Das kann der VM aber so nicht machen, weil er für eine NK-Abrechnung die Kosten darlegen muss, die ihm über Rechnungen entstanden sind.
Cameron
Danke für die Info. Dazu eine Nachfrage: Wie soll der Vermieter z.B. den Stromverbrauch eines Außenlichts nachweisen, wenn dieser Stromverbrauch in den sonstigen Kosten seines Haushalts aufläuft (der Vermieter wohnt im Haus und vermietet eine Dachgeschoss- und eine Souterrain-Wohnung).
Gruß
Cameron
Susanne
Er kann sich den durchschnittlichen Verbrauch ausrechnen lassen oder er muss Kosten, die er umlegen will, separat berechnen lassen- in diesem Fall einen separaten Zähler einrichten.
Jedes Mietshaus braucht für Außen-und Innenbeleuchtung einen separaten Zähler!
Cameron
Hallo Susanne, danke für die fundierte Antwort. Gilt ein Zweifamilienhaus, wo der Vermieter selbst im Haus mit wohnt, in diesem Sinne auch als "Mietshaus"? Der VM hat für die Außenbeleuchtung wahrscheinlich keinen eigenen Zähler. Bedeutet das, dass er die Kosten der Außenbeleuchtung dann nicht umlegen kann?
Gruß
Cameron
Susanne
Wie gesagt, dafür ggf. vom Fachmann eine Berechnung erstellen lassen.
Ich persönlich würde darauf verzichten, alle Kosten bis ins Kleinste aufzurechnen, falls es sich lediglich um eine Aussenlampe handelt und sonst keine gemeinsamen Stromkosten entstehen. Hier entstehen doch aufs Jahr gerechnet lediglich Kleinstbeträge- zur einfacheren Gestaltung kann sowas doch bereits in die Miete kalkuliert werden.
Wenn man bedenkt, dass sogar bei dieser Konstellation die HkVo auf eine genaue Abrechnung verzichtet..
Cameron
Hallo Susanne,
so sehe ich das auch, aber mein Vermieter sieht das leider anders...
Aber danke für die vielen hilfreichen Infos!
Gruß
Cameron