Gast
Bisher waren es immer 4 Jahre, danach war die Mietforderung verjährt, hat sich dieser Teil überhaupt im neuen Mietrecht verändert ?
Auch wenn ja, würd ich mal sagen, das 4 Jahre zu nehmen sind.
Ansprüche gewerbsmäßiger Vermieter beweglicher Sachen: 2 Jahre auf Jahresende.
Anspruch auf Mietzins und Nebenkosten: 4 Jahre ab Jahresende.
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache: 6 Monate seit Rückgabe der Mietsache.
Ersatzanspruch des Mieters: 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Rückzahlung der Mietkaution: 30 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses. § 195 BGB
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Bisher waren es immer 4 Jahre, danach war die Mietforderung verjährt, hat sich dieser Teil überhaupt im neuen Mietrecht verändert ?
Auch wenn ja, würd ich mal sagen, das 4 Jahre zu nehmen sind.
Ansprüche gewerbsmäßiger Vermieter beweglicher Sachen: 2 Jahre auf Jahresende.
Anspruch auf Mietzins und Nebenkosten: 4 Jahre ab Jahresende.
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache: 6 Monate seit Rückgabe der Mietsache.
Ersatzanspruch des Mieters: 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Rückzahlung der Mietkaution: 30 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses. § 195 BGB