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Jutta2012 hat diese Frage gestellt
Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich zu Freizeitzwecken nutze.

Ein ehemaliger Freund von mir hatte keine Bleibe, und so habe ich ihm ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung mit einem Untermeitvertrag vermietet.
Die Miete zahlt die ARGE.

Nach ein paar Monaten entpuppte sich mein Untermieter als renitenter und gewaltvoller Mensch, er beleidigte mich mehrfach, hat Hausrat zerstört und mich geschlagen.
Ich erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Mietrechtlich sprach ich schriftlich 2 Abmahnungen aus - er saß dies aus.

Als ich nach ein paar Wochen meine Fernienwohnung (meinen Bereich) erneut nutzen wollte, kam ich nicht in meine eigene Wohnung, da der Untermieter das Schloss ausgetauscht hatte. Ebenso das Schloss zum Keller.
Er weigert sich, die Schlösser zurückzutauschen.
Er hat faktisch meine gesamte Wohnung "annektiert", bewohnt und nutzt diese und verweigert mir den ungehinderten Zutritt.

Die Nachforderung der Heiz- u. Betriebskosten hat er nicht bezahlt, ebensowenig die Anpassung der Heizkosten.

Was kann ich tun, um ihn möglichst schnell und preiswert herauszubekommen? Eine Räumungsklage kann ich mir z. Z. nicht leisten????

LG Jutta

3 Kommentare zu „Untermieter verwehrt mir Zutritt zur Wohnung”

forsetis Experte! 28.07.2012 18:41

Ohne Räumungsklage, bei der die Berichte der Polizei ein gewisses Gewicht haben werden, werden Sie dieses Problem nicht lösen können.

Jutta2012 28.07.2012 19:31

Das denke ich auch, nur wie lange wird es dauern bis ich den erforderlichen Titel habe?

forsetis Experte! 29.07.2012 08:34

Darauf kann der damit befasste RA mit Sicherheit besser beantworten. Der weiß, wieviel Zeit das Amtsgericht benötigt.

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