Ghostraider
Die Schönheitsreparaturklausel beinhaltet starre Fristen und ist somit meiner Meinung nach ungültig.
Es wird in der Klausel keine Rücksicht auf die Erforderlichkeit und den tatsächlichen Zustand genommen.
Würde es dort in diesem Wortlaut stehen,
" In der Regel werden die Wohnräume in folgenden Zeitabstand renoviert"
wäre die Klausel gültig und der Mieter müsste renovieren.
Sicherheitshalber würde ich aber den Mietvertrag nochmals von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Gruß
ghost
TearInTheNight
Vielen Dank Ghost für deine schnelle und ausführliche Antwort.
Schönen Abend noch
TearInTheNight