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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen,

ich habe eine Frage. WIr haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt, und bisher sind auch keine Probleme mit unserem alten Vermieter aufgetreten. Allerdings wollten wir jetzt einen Termin zur Wohnungsübergabe machen, und da haben wir dann gefragt, wann wir unsere Kaution zurückerhalten. Der Vermieter meinte nur, das dauert noch, er müßte schließlich erst noch den Sparvertrag kündigen.
Das er ein Anrecht darauf hat, ein Teil der Kaution zurückzuhalten, wissen wir. Aber es kann doch nicht sein, das wir auf unsere komplette Kaution warten müssen, oder? Schließlich muß man ja auch in der neuen Wohnung Kaution hinterlegen.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen! Dankeschön...
Stichwörter: mietkaution + rückzahlung + wann

5 Kommentare zu „Wann Rückzahlung der Mietkaution?”

Oliver Curd Experte!

HI,

er kann sie bis zu 6 Monaten zurückbehalten, das ist die Zeit zur Prüfung ewatiger Gegenansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

mfg
o.c.

Gast Experte!

Hierzu habe ich auch eine Frage,

ich habe seinerzeit, um ansprechende Zinsen für mein Geld zu erhalten, ein Sparbuch eröffnet auf dem ein Teil des Geldes als Mietkaution verpfändet wurde.

Seitdem wir letztes Jahr durch einen Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis beiderseitig gekündigt haben und Vertragsgemäß im Oktober ausgezogen sind, weigert sich nun der Ex-Vermieter das Sparbuch bzw. das Geld herauszugeben. Trotz mehrfacher intervention und auch nach Ablauf von einer Wartezeit von 6 Monaten, die eigentlich ja nur für die Kaution zutrifft und nicht für den Rest des Geldes, weigert er sich weiterhin den doch beträchtlichen Betrag an uns zu übergeben.

Auch ist er der Meinung, das die Zinsen aus dem Sparvertrag uns sowieso nicht zustehen, diese würden wir Grundsätzlich nicht erhalten.

Ist das alles so korrekt, ich glaube nein.

Was müssen wir nun tuen um an unser Geld zu kommen ?

Grüße

Bulova

Gast Experte!

Hierzu habe ich auch eine Frage,

ich habe seinerzeit, um ansprechende Zinsen für mein Geld zu erhalten, ein Sparbuch eröffnet auf dem ein Teil des Geldes als Mietkaution verpfändet wurde.

Seitdem wir letztes Jahr durch einen Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis beiderseitig gekündigt haben und Vertragsgemäß im Oktober ausgezogen sind, weigert sich nun der Ex-Vermieter das Sparbuch bzw. das Geld herauszugeben. Trotz mehrfacher intervention und auch nach Ablauf von einer Wartezeit von 6 Monaten, die eigentlich ja nur für die Kaution zutrifft und nicht für den Rest des Geldes, weigert er sich weiterhin den doch beträchtlichen Betrag an uns zu übergeben.

Auch ist er der Meinung, das die Zinsen aus dem Sparvertrag uns sowieso nicht zustehen, diese würden wir Grundsätzlich nicht erhalten.

Ist das alles so korrekt, ich glaube nein.

Was müssen wir nun tuen um an unser Geld zu kommen ?

Grüße

Bulova

P.S: Das Konto habe ich auf meinen Namen bei meiner Bank angelegt und lediglich ein Verpfändung eines Bruchteils an das Vermieterehepaar unterzeichnet. Trotzdem läßt mich die Bank meinen Anteil nicht abheben !

Gast Experte!

Ganz klar. Rechtsanwalt + Gericht.

Zinsen durch Kautionssparbuch stehen NUR dem Mieter zu.

Aber ich seh schon, der ist bockig.

Geh zum Rechtsanwalt, der wältzt auch die Kosten auf den Vermieter ab.
da der im Verzug ist.

Setze nochmal Postbrief mit Einschreiben + Rückschein für Vermieter auf.

Drohe darin RA + Folgekosten an.

Setzte Termin von 2 Wochen (Fixtermin).

Schreibe das ruhig rein, daß per Gesetzt (mußt halt mal suchen <!-- s :) --><!-- s :) --> ) Zinsen dem Mietergutzuschreiben sind.

Gast Experte!

Ich habe eine Frage!
Ich bin vor ca. 4 Monaten ausgezogen und in meiner alten Wohnung sollten Schönheitsreperaturen gemacht werden. Dabei sollte angeblich die komplette Kaution einbezogen werden. Allerdings habe ich diese noch auf einem Sparbuch das auf meinen Namen läuft!
die Vermieter haben sich bis jetzt dazu nicht mehr gemeldet.
Wie lange haben sie überhaupt noch anspruch auf die Kaution?
(Die Wohnung ist schon seit 2 Monaten wieder bezogen)

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