Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Vermieter kann die Kaution oder Teile dieser noch 6 Monate nach Auszug einbehalten wenn noch Nachforderungen bestehen. Einbehalten heißt aber nicht, dass 500 EU gleich futsch sind, sondern sie werden zurückgehalten bis abgerechnet ist.
Die Verhaltensweise des Vermieters ist aber dahingehend nicht o.k., denn auch wenn Sie 800 km weit weg wohnen, muss er Ihnen erst einmal eine Frist setzen, in der Sie die beanstandeten Sachen beheben können oder von einer Fachfirma beheben lassen können.
Dies müssen Sie dem Vermieter schriftlich anbieten und eine Frist fordern. Verstreicht dann diese Frist, kann er erst selbst Maler beauftragen und die Rechnung von Ihrer Kaution abziehen. Ob das Streichen von Ihnen fachgerecht gemacht wurde oder nicht, kann man von hier aus nicht beurteilen. Einen neuen Teppich kann er Ihnen auch nicht in Rechnung stellen. Sie müssen ja spätestens nach 6 Monaten eine Abrechnung Ihrer Kaution erhalten (darauf achten!) mit allen Unterlagen und Rechnungen.
Dann sehen Sie ja ob der Teppich berechnet wurde. Bei formalen und inhaltlichen Fehlern der Abrechnung sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
Ob Sie bei Auszug überhaupt streichen mußten kommt darauf an wie lange Sie in der Wohnung gelebt haben und ob im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen gemacht wurden oder nicht.
Das Wort "Reinigen" bedeutet immer "Putzen", d.h. nass reinigen.
Ansonsten würde man die Worte kehren und besenrein benutzen.

0 Kommentare zu „Trotz Renovierung wurde meine Mietkaution einbehalten!!!!”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.