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proofi hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage zur Renovierungspflicht.
Wir sind im Juni 2002 in unsere jetztige Wohnung eingezogen.
Dabei waren die Türen und Decken weis gestrichen. Rest war " nackte Wände "
Natürlich haben wir selbst tapeziert :-)
Jetzt haben wir die Wohnung zum 31.03.2008 gekündigt, und der Vermieter hat gleich ein Schreiben geschickt, mit der Pflicht zur Renovierung..dabei steht zum Beispiel..weisen der Decken und Wände..auf Raufasertaptete..und noch ein paar Tips zur Renovierung...
Wir haben schonmal beim Mieterbund durch eine Rechtsbelehrung ( also von einer Rechtsanwältin )
prüfen lassen was wir renovieren müssen. Dabei hat sich herausgestellt, das unser Mietvertrag eine ungültige Klausel zur Renovierungspflicht hat, und damit alle arbeiten der Vermieter machen muss.

Jetzt die Frage:
wir haben in einigen Zimmern mit Sonnengelb gestrichen.
In einem Zimmer haben wir eine Wand beige und eine Wand rot tapeziert ( bei der roten Tapete sind leider auch einige Falten drin ) , und in einem Zimmer haben wir eine Wand mit Fototapete verschönert.
Sollten wir diese Tapeten entfernen oder lieber kleben lassen?
Vielen Dank

2 Kommentare zu „Renovierung”

Ghostraider Experte!

Haben Sie der Rechtsanwältin nicht diese Umstände genannt, damit diese Fragen auch beantwortet wurden?

Wenn nein sollten Sie sich da auch nochmals Antworten holen.
Meiner Meinung nach sind die aufgeführten Farbtöne grelle Farbtöne so das der Vermieter eine Rückbaupflicht hat und Ihnen dies durch sein Schreiben sozusagen auch schon genannt hat.
Der Vermieter wird selbst wissen das er normalerweise mit einem Schreiben keine Renovierungsanweisungen geben darf, die nicht auch wirksam im Mietvertrag stehen.

Bei einer Rückbaupflicht kann er diese Forderungen stellen und Sie können froh sein das, da laut Anwältin die Klausel unwirksam sein soll, Sie es noch selbst machen können/sollen und er nicht einen Maler bestellt und Sie die Rechnung bekommen.
Denn, bei Schäden die Sie dem Eigentümer zufügen brauch er nicht darauf warten das Sie die Reparatur durchführen, sondern kann selbst einen Handwerker bestellen.

Wie gesagt, fragen Sie nochmals bei einem Anwalt nach, da Gerichte in Bezug auf grelle Farben verschieden urteilen.

Gruß
ghost

proofi

Hallo,
ist ja noch nicht soweit...der Vermieter hat sich die Wohnung noch nicht angeschaut...kommt erst am 19.02 zur " Vorabentnahme " und am 21.02 haben wir dann sowieso wieder einen Termin beim Anwalt....
Wir wohnen ja noch bis zum 31.03 in der Wohnung, deshalb hat der Vermieter ja auch kein Recht einen Maler oder sonst eienn Handwerker zu bestellen...
Notfalls gehe ich hin und streiche diese Räume einfach weis über....
viele grüße

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