Ghostraider
Haben Sie der Rechtsanwältin nicht diese Umstände genannt, damit diese Fragen auch beantwortet wurden?
Wenn nein sollten Sie sich da auch nochmals Antworten holen.
Meiner Meinung nach sind die aufgeführten Farbtöne grelle Farbtöne so das der Vermieter eine Rückbaupflicht hat und Ihnen dies durch sein Schreiben sozusagen auch schon genannt hat.
Der Vermieter wird selbst wissen das er normalerweise mit einem Schreiben keine Renovierungsanweisungen geben darf, die nicht auch wirksam im Mietvertrag stehen.
Bei einer Rückbaupflicht kann er diese Forderungen stellen und Sie können froh sein das, da laut Anwältin die Klausel unwirksam sein soll, Sie es noch selbst machen können/sollen und er nicht einen Maler bestellt und Sie die Rechnung bekommen.
Denn, bei Schäden die Sie dem Eigentümer zufügen brauch er nicht darauf warten das Sie die Reparatur durchführen, sondern kann selbst einen Handwerker bestellen.
Wie gesagt, fragen Sie nochmals bei einem Anwalt nach, da Gerichte in Bezug auf grelle Farben verschieden urteilen.
Gruß
ghost
proofi
Hallo,
ist ja noch nicht soweit...der Vermieter hat sich die Wohnung noch nicht angeschaut...kommt erst am 19.02 zur " Vorabentnahme " und am 21.02 haben wir dann sowieso wieder einen Termin beim Anwalt....
Wir wohnen ja noch bis zum 31.03 in der Wohnung, deshalb hat der Vermieter ja auch kein Recht einen Maler oder sonst eienn Handwerker zu bestellen...
Notfalls gehe ich hin und streiche diese Räume einfach weis über....
viele grüße