Susanne 03.02.2009 19:01
M.E. ist diese Klausel ungültig. Um Rechtssicherheit zu erlangen und dem VM sicher gegenübertreten zu können würde ich an Deiner Stelle diese Klausel anwaltlich prüfen lassen. Gegen geringe Gebühr geht das auch online bei www.frag-einen-anwalt.de
Bobby 03.02.2009 21:58
Solange die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird , kann der Vermieter darüber hinaus keinerlei Mietzinsforderungen stellen , da man Fristgerecht gekündigt hat !