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Maureenk. hat diese Frage gestellt
Ich habe letztes Jahr einen Untermietvertrag abgeschlossen in dem steht:" Wenn einer der Parteien auszieht, muss dieser einen Nachmieter suchen."

Nun habe ich fristgerecht am 25.11.08 die kündigung eingereicht, dass das Mietverhältnis am 28.02.2009 endet. Mein Vermieter besteht jetzt darauf, dass ich einen Nachmieter suche. Ansonsten will er weiterhin Miete von mir haben. Ich habe im Internet viele Anzeigen aufgegeben und zwei Anzeigen in Zeitungen aufgegeben. Leider ohne Erfolg.

Wie ist die Rechtslage? Kann er ab dem 28.02. weiterhin von mir die Miete verlangen?

Stichwörter: nachmieter

2 Kommentare zu „Verinbarung Nachmieter suchen im Mietvertrag”

Susanne Experte! 03.02.2009 19:01

M.E. ist diese Klausel ungültig. Um Rechtssicherheit zu erlangen und dem VM sicher gegenübertreten zu können würde ich an Deiner Stelle diese Klausel anwaltlich prüfen lassen. Gegen geringe Gebühr geht das auch online bei www.frag-einen-anwalt.de

Bobby 03.02.2009 21:58

Solange die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird , kann der Vermieter darüber hinaus keinerlei Mietzinsforderungen stellen , da man Fristgerecht gekündigt hat !

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