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chodo hat diese Frage gestellt
hallo,

wir sind eine bürogemeischaft bei der in den letzten 4 monaten 3x versucht wurde einzubrechen, wobei sie einmal erfolgreich waren. der letzte versuch war so martialisch, dass sie es zwar nicht ins büro geschafft haben, dafür der im treppenhaus befindlichen eingangstür so arg zugesetzt haben, dass sie nun einer generalreperatur herhalten muss. der aufwand wird bei ca. 1.700,- liegen und wird von unserer hausratversicherung übernommen. dennoch fragen wir uns ob die hausverwaltung bzw. deren versicherung für die an der außenseite der tür entstandenen schäden aufkommen muss. gemäß nach der regel: was außen repariert/renoviert werden muss, trägt der vermieter.

wäre schön, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
vielen dank
toni

1 Kommentar zu „Reparaturkostenfrage nach Einbruch”

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach haben Sie recht.
Da der Schaden nicht durch Sie verursacht wurde haben Sie auch keine Schuld so das die Gebäudeversicherung des Eigentümers für den Schaden aufkommen müsste.
Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt befragen.

Gruß
ghost

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