Bladder 22.02.2011 05:39
Ein Auszug aus einem Urteil:
Zu Hause in der eigenen (Miet-)Wohnung kann sich jedermann frei entfalten. Dieses Persönlichkeitsrecht kann nicht beschränkt werden. Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Dies ergibt sich aus seinem Hausrecht, das sich auch auf den Zugang zu seinen Mieträumen erstreckt (AG Köln, Urteil vom 22.09.2004, WM 673/2004)
Man sollte nur fein unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Besuch oder um eine Daueraufnahme handelt.
Eine Besuchsanmeldung bei der Vermieterin und die Zahlung einer Kostenpauschale für den Besuch ist absoluter Unsinn.
Einen weiteren Überblick verschafft dieser Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
Berthelstal 22.02.2011 08:34
Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben. Recht hin, Recht her. Solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, haben Sie es allein in der Hand, dem Einhalt zu gebieten.
studentenWG 06.03.2011 22:50
Danke euch für die Antworten. War jetzt länger nicht online. Ich hab mir schon gedacht, dass das nicht ganz koscher ist. Es stand auch nicht im Mietvertrag sondern in der "Hausordnung". Als ich in die Wohnung eingezogen bin hat sie mir gesagt, dass es öfter mal Probleme gab mit Mietern (meist Araber meinte sie) und um diesen Besuchen entgegenzuwirken verlangt sie eine Pauschale von 30 Euro.
Wenn also meine Freundin mich für 3 Nächte besuchen kommt werde ich dies ihr mitteilen aber die Pauschale von 30 Euro ablehnen.
Vielen Dank!