Rano
... Mieter einer Eigentumswohnung und stelle bei der Abrechnung 2005 / Wirtschaftsplan 2006 nun fest, dass Kanal/Abwasser und Wasser ab diesem Jahr jetzt nach der Wohnfläche abgerechnet werden sollen, anstatt nach dem Bezug wie im Jahr 2005. Was ist denn hier nun anzusetzen?
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Du hast einen Wasserzähler in der Wohnung? (resp. für Deine Wohnung)?
Grundsätzlich ist die verbrauchsabhängige Berechnung einer pauschalisierten vorzuziehen! Von daher ist es nicht nachvollziehbar, wieso dieser Rückschritt (Abr. nach Flä.) passieren soll.
Solche Dinge können zwar in der ETV -aus welchen Gründen auch immer- beschlossen werden, jedoch ist der Eigentümer der von Dir gemieteten Wohnung gezwungen, sich an das Mietrecht zu halten. Demnach ist die Veränderung einer Berechnungsgrundlage dem Mieter VOR dem Beginn des Abrechnungszeitraums mitzuteilen und nicht erst danach (§556a BGB).
Auch verstehe ich nicht, warum Treppenhausreinigung / Reinigungsmittel und Wartung für den Aufzug nach Wohnfläche berechnet werden. Meine Logik würde das den Mieteigentumsanteilen zuordnen.[/quote:7b8cc]
Diese Umlageart wurde einst in der Teilungserklärung festgehalten. Die Aufteilung nach MEAs ist die Regel, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Zudem ist das Verhältnis Einzel-MEAs : Gesamt-MEAs doch i.d.R. sehr dicht an Einzelwohnfl : Gesamtwohnfl.!?
Gruß
Ralph