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sabrinaschmitt-sw hat diese Frage gestellt
hallo,

wir sind aus unserer alten wohnung ausgezogen und unser vermieter ist nun der meinung das wir für die rollobänder aufkommen müssen die verschleisserscheinungen haben (seitlich eingerissen) nun bin ich vor ca 1 jahr in diese wohnung zu meinem Freund gezogen und ich kenne diese bänder NUR so unser vermieter ist nun der meinung das dieser schaden an der handhabung liegt und somit an uns und will uns dies in rechnung stellen und von der kaution abziehen!

es kann doch nicht sein das sowas auf mieter kosten geht was wir nicht waren aber auch nicht in dem Übergabeprotokoll steht!!!


lg sabrina

6 Kommentare zu „ROLLOBÄNDER KAPUTT/VERSCHLISSEN”

sabrinaschmitt-sw

ich habe den mietvertrag nun rausgesucht und auch die klausel ich schreib hier mal die genaue bezeichnung rein wie es im vertrag steht!

"§ 11 instandhaltung der mieträume"

1 der mieter ist verpflichtet, die kosten für das beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen für elekrizität, wasser abwasser und gas , den Heiz-,Koch- und Kühleinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtingen für Roll-und Fensterladen zutragen bis zu einen Betrag von € 90 im einzelfall;der Gesammtbetrag der auf den mieter jährlich entfällt darf 8 % der Jahresgrundmiete, höchstens Jedoch € 500 nicht übersteigen.
ungeachtet dieser Klausel ist der Mieter weder zur behebung von anfänglichen Mängeln noch zum ersatz von irreparabel gewordenen einrichtungsständen oder zum ersatz von Schäden verpflichtet, die auf höherer Gewalt oder auf handlung dritter beruhen für die der mieter nicht einzustehen hat. "




Bei den schönheitsreparaturen steht von Rollobändern oder Ähnliches nichts drin nur Streichen 3 jahre bzw alle 5 jahre!



ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen



lg sabrina

Ghostraider Experte!

Schade ist das Sie nicht sofort den Schaden bei Einzug gemeldet haben.

Ich denke mal das der alte Mietvertrag noch vorhanden ist.
Also, mal in den Mietvertrag reinschauen und nachsehen ob eine gültige Kleinreparaturklausel darin verankert ist.
Sollte keine Kleinreparaturklausel bestehen hat der Vermieter Pech und kann diese Gurte auf seine Kosten austauschen.
Eine gültige Kleinreparaturklausel bestehen wenn, (der Gesamtbetrag für eine einzelne Reparatur, in der Regel 80€ plus MwSt und die Jahreshöchstgrenze an Gesamtreparaturen 8 -10% der Monatskaltmiete)in der Klausel aufgeführt ist.
Dazu muss das Wechseln der Bänder als Kleinreparatur mit in der Klausel aufgeführt sein, sonst zählt dies nicht zu Kleinreparaturen die vom Mieter getragen werden müssen.

Bei Bestehen oder auch nicht Bestehen haben nicht Sie sondern der Vermieter die Pflicht einen Handwerker zu bestellen und Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen.
Bei einer gültigen Klausel können Sie die Rechnung bei auch nur einen Cent Überschreitung der Summe an den Vermieter zurück senden, dann muss dieser alles bezahlen.
Eine Anteilsbezahlung (Sie zahlen 80€ ich den Rest)darf und kann vom Vermieter nicht gefordert werden.

Normalerweise müsste dieser Schaden mit im Übergabeprotokoll stehen, könnte aber auch als versteckter Schaden gesehen werden und dies kann der Vermieter noch bis zu 6 Monate nach Auszug geltend machen.
Da das Band nicht repariert werden kann sondern ausgetauscht werden muss ist es meines Erachtens nach eine Instandsetzung die in der Pflicht des Vermieters liegt.

Seid wann sind Sie den Ausgezogen und wieso hat der Vermieter noch die Kaution?
Die Kaution ist bei Auszug fällig und der Vermieter darf wenn keine Forderungen aus dem Übergabeprotokoll resultieren nur soviel Kaution zurück halten wie eine zu erwartende Nebenkostenabrechnung fordert, den Rest hat er auszuzahlen und nachkommende Forderungen kann er später einklagen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/instandsetzung/2006-kleinreparaturen-10C389-05-317.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet141202b.htm
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kleinreparaturen.jsp

Gruß
ghost

sabrinaschmitt-sw

also mein freund ist im september 2006 eingezogen es ist altbau der vermieter schickt keine abrechnung weder für 2006 noch für 2007 und das an keinen der 6 parteien im haus auszugstermin ist offiziell der 15.3 erst aber wir haben den nachmietern das eine freundin von uns ist den einzug letzte woche schon gestattet was auch mit dem vermieter abgeklärt war und er eingewilligt hat!
ich bin nun der meinung das der vermieter mängel sucht die er uns auferlegen kann damit er keine kaution zurückbezahlen muss da er auch niemals daten von meinem freund zwecks eines kautionssparkonto verlangt hat!

ich kenn keinen der in 18 monaten alle rollobänder (4 stück) so abgenutzt haben könnte das ist reine schikane

ich habe nun meinem freund vorgeschlagen nächste woche bei wohnungsabnahme seinem vater (fensterbauer)mitzunehmen dem der mängel von anfang an aufgefallen ist!aber dachte es wär im protokoll vorhanden deswegen nie nachgefragt hat!


was wird mir geraten Anwalt?? mieterbund?? was kann ich tun um mein recht und somit auch die kaution zu bekommen selbstverständlich mit zinsen für die kaution !!!!

sabrinaschmitt-sw

bitte nochmals um hilfe !!!!

sabrinaschmitt-sw

bitte dringendst um HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE

Ghostraider Experte!

Für Instandsetzungsarbeiten ist der Vermieter zuständig.
Somit ist meiner Ansicht diese Klausel, die nicht als Kleinreparaturklausel sondern als Instandsetzungsklausel beschrieben ist und einen Jahreshöchstbetrag von 500€ anzeigt, wo höchstens 300€ als angemessen betrachtet wird ungültig.

An Ihrer Stelle würde ich mich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden.

Gruß
ghost

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