data100data100 14.08.2013 22:08
Ich weiß nicht wieso aber alle Absätze worden einfach entfernt !
forsetis 15.08.2013 09:04
Seit 2009 gilt die neue Heizkostenverordnung. Und die besagt: Der Eigentümer ist nunmehr verpflichtet, eine Verteilung der Heizkosten nach dem Abrechnungsmaßstab 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten vorzunehmen, wenn das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt, mit Öl- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind.
Also hätte die Verteilung 30/70 schon viel früher vorgenommen werden müssen. Außer dieses Haus entspricht der Wärmeschutzverordnung von 1994.
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/mietre/Heizkostenverordnung_2009.html
data100data100 15.08.2013 10:56
Vielen Dank an Forsetis für diese fundierten Infos wobei diese auch sehr überraschend für mich sind. Ich kann leider nicht sagen ob die Wohnung bzw,. das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt ? Ich bin mal gespannt welche Begründung die Hausverwaltung angeben wird ?. Klar ist aber auf jeden Fall das die Ankündigung viel zu spät erfolgt ist !
forsetis 15.08.2013 11:05
Nicht die Ankündigung, sondern die Abrechnung hätte viel früher erfolgen müssen. Wenn dieses Haus, wie es den Anschein hat, nicht der Wärmeschutzverordnung entspricht, muss der Vermieter nichts ankündigen, sondern nur die Vorgaben der Verordnung erfüllen. Und der Dienstleister für die Abrechnung der Heizkosten rechnet erst dann nach der neuen Verordnung ab, wenn er vom Vermieter aufgefordert wird.