Ghostraider
Zuerst einmal, der Vermieter hat kein Recht den Arbeitgeber anzurufen.
Zum andren. Sie wären verpflichtet gewesen die erste Kautionsrate mit der ersten Miete zu zahlen, im Dezember.
Weiter wären Sie verpflichtet gewesen die Folgeraten zum fälligen Termin zu zahlen.
Weiter wären Sie verpflichtet gewesen dem Vermieter alle Mängel schriftlich mit Fristsetzung zu melden und hätten eine Mietminderung ansetzen können.
Auf keinen Fall durften Sie die Kaution als Druckmittel verwenden, da der Vermieter wenn er nicht schlafen würde, Sie schon dreimal fristlos hätte kündigen können.
Ich würde dem Vermieter das Sparbuch gegen Quittung aushändigen und mich schnellstens auf die Socken machen und einen Anwalt aufsuchen, der die Sache in die Hand nimmt und eine Mietminderung ansetzt.
Auch die Sache mit dem Anruf kann er dann abklären.
Ach so, ob eine fristlose Kündigung drin ist sagt er Ihnen auch.
Gruß
ghost
heidelbeerschnittchen
Vielen Dank für die Antwort. Es war von vornherein vereinbart, dass wir die Kaution in drei Raten zahlen und wir das von unserem vorherigen Vermieter zurückgegebene Sparbuch dafür verwenden. Dass wir dieses Sparbuch nicht gleich im Dezember hatten, lag zu damaligen Zeitpunkt an der Bank (die steht auch dazu, dass bei Ihnen was falsch gelaufen ist). Die Raten sind eingezahlt und das Sparbuch liegt aufgrund der Umschreibung auf den jetzigen Vermieter noch bei der Bank. Die Mietschäden haben wir selbstverständlich schriftlich eingereicht und auch angemessene Fristen gesetzt.