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heidelbeerschnittchen hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Mietsache zieht immer seltsamere Kreise. Wie schon beschrieben sind wir am 01.12.2007 in ein Einfamilienhaus eingezogen. Beim Einzug bestanden ein paar kleinere Mängel, die der Vermieter zugesagt hat umgehend zu reparieren (unter neutralen Zeugen). Kurze Zeit später ging die Heizung kaputt, im Raum unter der Dusche schimmelt es und uns ist aufgefallen, dass die Rollos teilweise defekt sind (ist bei der Einzugskontrolle nicht aufgefallen, da sie gängig sind aber nicht unten bzw. oben halten) etc. Da bis Ende Januar nichts passiert ist haben wir von unserem Mietkürzungs- bzw. Mieteinbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und nun sitzt im seine Bank im Nacken, gemacht hat er aber immer noch nichts. Heute kam er auf die Idee, den Arbeitgeber meines Mannes anzurufen und sich dort zu beschweren, dass wir die Miete nicht bezahlt haben und er auch die Kaution nicht in Bar bekommen hat (wir haben ein Sparbuch angelegt, verteilt auf drei Raten - Dezember, Januar, Februar, und ihm dieses aufgrund der Probleme noch nicht ausgehändigt, sind also ca. 2 Wochen in Verzug). Gerne würden wir aufgrund dieser Unverschämtheiten jetzt fristlos kündigen. Gibts hierzu ein paar Tipps?
Gruß Susanne

2 Kommentare zu „Rufschädigung? Fristlose Kündigung”

Ghostraider Experte!

Zuerst einmal, der Vermieter hat kein Recht den Arbeitgeber anzurufen.
Zum andren. Sie wären verpflichtet gewesen die erste Kautionsrate mit der ersten Miete zu zahlen, im Dezember.
Weiter wären Sie verpflichtet gewesen die Folgeraten zum fälligen Termin zu zahlen.
Weiter wären Sie verpflichtet gewesen dem Vermieter alle Mängel schriftlich mit Fristsetzung zu melden und hätten eine Mietminderung ansetzen können.

Auf keinen Fall durften Sie die Kaution als Druckmittel verwenden, da der Vermieter wenn er nicht schlafen würde, Sie schon dreimal fristlos hätte kündigen können.

Ich würde dem Vermieter das Sparbuch gegen Quittung aushändigen und mich schnellstens auf die Socken machen und einen Anwalt aufsuchen, der die Sache in die Hand nimmt und eine Mietminderung ansetzt.
Auch die Sache mit dem Anruf kann er dann abklären.
Ach so, ob eine fristlose Kündigung drin ist sagt er Ihnen auch.
Gruß
ghost

heidelbeerschnittchen

Vielen Dank für die Antwort. Es war von vornherein vereinbart, dass wir die Kaution in drei Raten zahlen und wir das von unserem vorherigen Vermieter zurückgegebene Sparbuch dafür verwenden. Dass wir dieses Sparbuch nicht gleich im Dezember hatten, lag zu damaligen Zeitpunkt an der Bank (die steht auch dazu, dass bei Ihnen was falsch gelaufen ist). Die Raten sind eingezahlt und das Sparbuch liegt aufgrund der Umschreibung auf den jetzigen Vermieter noch bei der Bank. Die Mietschäden haben wir selbstverständlich schriftlich eingereicht und auch angemessene Fristen gesetzt.

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