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Wiederwahl des Verwalters

Die verspätete Fertigstellung der Niederschrift über die Eigentümerversammlung stellt eine Pflichtverletzung des Verwalters dar, jedoch für sich betrachtet der Wiederwahl nicht entgegensteht. Ob die Anwendung eines unrichtigen Verteilungsschlüssels in der Jahresabrechnung einen wichtigen Grund gegen die Wiederbestellung darstellt, kann im allgemeinen nur nach Prüfung der Einzelumstände, insbesondere auch der subjektiven Vorwerfbarkeit, beantwortet werden.

BayObLG, Beschluß vom 20.03.2001, Aktenzeichen: 2 Z BR 101/00.
Stichwörter: wiederwahl + verwalters

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