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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe einen neuen Grudsteuerbescheid erhalten. Hier werden
die Jahre 2002 bis 2006 neu berechnet. Für die Jahre 2002 bis
2004 ist ja die Betriebskostenabrg. bereits erstellt worden.
Jetzt soll ich für diese Jahre ca. 1.000,00 € nachbezahlen.
Es handelt sich bei uns um ein Objekt mit 30 WE. Da nur noch s
ehr wenige Mieter aus 2002 und 2003 in dem Haus wohnen, würden
wir auf den Kosten sitzten bleiben.

Ist dies überhaupt rechtes? Kann die Stadt noch aus 2002 bis 2004
die Kosten nachfordern??

Vielen Dank für Eure Antworten

Einen wuderschönen Tag noch, Gruß Eva
Stichwörter: grundsteuerbescheid + neuer

2 Kommentare zu „Neuer Grundsteuerbescheid erhalten”

Rano Experte!

Ich könnte kotzen bei dieser Ungleichstellung. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Ein VM kann selbst innerhalb der 12 Monate nach Abrechnungszeitraum keine Kosten mehr nachberechnen, weil er bei der ursprünglichen Erstellung z.B. eine Rechnung übersehen hat.
Eine der Begründungen: Rechtssicherheit
Die einzige Ausnahme ist augenscheinlich genau auf diesen Fall zugeschnitten. Nämlich wenn dem Fiskus noch irgend ein Sche*** in den Sinn kommt.
Dem ist dann völlig egal, wie er an das Geld kommt, Hauptsache er kommt dran.

Ich gehe davon aus, dass Du die Grundsteuer nachentrichten mußt.
Auf die verbliebenen Mietern kannst Du es noch umlegen. Auch auf die ehemaligen, insofern Du sie noch erreichen kannst.

Gruß
Ralph

fin Experte!

ich würde hier einen Anwalt um Rat fragen. Auch eine Stadt kann nicht grenzenlos und mißverständlich Geld aus früheren Jahren nachfordern.
Ein Grundsteuerbetrag steht normalerweise von Anfang an fest.
Wenn hier irgendetwas schief lief bei der Berechnung, so ist die Schuld nicht bei den Grundbesitzern zu suchen.

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