Rano
Ich könnte kotzen bei dieser Ungleichstellung. <!-- s --><!-- s -->
Ein VM kann selbst innerhalb der 12 Monate nach Abrechnungszeitraum keine Kosten mehr nachberechnen, weil er bei der ursprünglichen Erstellung z.B. eine Rechnung übersehen hat.
Eine der Begründungen: Rechtssicherheit
Die einzige Ausnahme ist augenscheinlich genau auf diesen Fall zugeschnitten. Nämlich wenn dem Fiskus noch irgend ein Sche*** in den Sinn kommt.
Dem ist dann völlig egal, wie er an das Geld kommt, Hauptsache er kommt dran.
Ich gehe davon aus, dass Du die Grundsteuer nachentrichten mußt.
Auf die verbliebenen Mietern kannst Du es noch umlegen. Auch auf die ehemaligen, insofern Du sie noch erreichen kannst.
Gruß
Ralph
fin
ich würde hier einen Anwalt um Rat fragen. Auch eine Stadt kann nicht grenzenlos und mißverständlich Geld aus früheren Jahren nachfordern.
Ein Grundsteuerbetrag steht normalerweise von Anfang an fest.
Wenn hier irgendetwas schief lief bei der Berechnung, so ist die Schuld nicht bei den Grundbesitzern zu suchen.