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Thomas0111 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe schon seit längerer Zeit Probleme mit der Außenwand meines Zimmers. Gestern habe ich festgestellt, dass sich mal wieder Schimmel gebildet hat - diesmal jedoch in einem so großen Ausmaß, dass ich die Wohnung verlassen musste.

Die Vermieterin weiß seit ca. 1,5 Jahren über das Problem bescheid und hat die Wand auch schon einmal von außen abdichten lassen. Nun muss ich mir jedes Mal anhören, dass ich nicht richtig lüften würde (dabei habe ich mehrmals am Tag die Balkontür für mind. 10 min geöffnet und heize dazwischen immer). Auch andere Wohnungen in dem Haus haben Schimmelflecken an der gleichen Wand.

Dieses Mal hat sich der Schimmel so schnell gebildet und meine Schränke (auch innen) befallen, dass ich die im Grunde wegschmeißen kann - dabei habe ich sie erst am 17.01.2008 (!!!) gekauft. Muss die Vermieterin mir diese Schäden ersetzen? Und was ist mit Sachen, deren Wert nicht einwandfrei feststeht? (Bsp. Kleidung, andere Gegenstände, die im Schrank lagen).

Ich wäre über schnelle Antworten dankbar, da mich die Vermieterin morgen besucht... Danke!

Gruß! Thomas

1 Kommentar zu „Schimmel an der Außenwand - Wer haftet für entstandene Schäden?”

Ghostraider Experte!

Wenn es feststeht das die Schimmelbildung nicht durch die Schuld des Mieters entsteht oder entstanden ist ist der Vermieter oder seine Versicherung für alle Schäden die der Mieter hat haftbar.

Melden Sie dem Vermieter schriftlich den Mangel und setzen Sie eine Frist zur Behebung oder setzen Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Verbindung der dann alles weitere übernehmen soll.

Wenn Sie die Wohnung verlassen müssen und Sie haben keine Schuld an der Schimmelbildung können Sie bis zu 100% Mietminderung und Unkostenausgleich ansetzen.
Der Rechtsanwalt wir Sie ausreichend beraten.

Gruß
ghost

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