Ghostraider
Wenn es feststeht das die Schimmelbildung nicht durch die Schuld des Mieters entsteht oder entstanden ist ist der Vermieter oder seine Versicherung für alle Schäden die der Mieter hat haftbar.
Melden Sie dem Vermieter schriftlich den Mangel und setzen Sie eine Frist zur Behebung oder setzen Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Verbindung der dann alles weitere übernehmen soll.
Wenn Sie die Wohnung verlassen müssen und Sie haben keine Schuld an der Schimmelbildung können Sie bis zu 100% Mietminderung und Unkostenausgleich ansetzen.
Der Rechtsanwalt wir Sie ausreichend beraten.
Gruß
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