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hvller hat diese Frage gestellt
Guten Morgen Zusammen.

Folgender Sachverhalt, wir haben Jahrelang KEINE Nebenkostenabrechnung bekommen, dann auf ein Mal wurde die Abrechnung erstellt. Diese erste Abrechnung kam Rückwirkend im Dezember für das Jahr davor, glücklicherweise konnten wir diese Zahlen (500) Euro. Sodann wurden die monatlichen Nebenkosten erhöht um das Problem direkt aus der Welt zu schaffen, wir haben dann FREIWILLIG 50 Eur mehr monatlich überwiesen. In der Annahme das nun keine hohe Forderung kommt, haben wir auch keine Rücklagen dafür geschaffen. Nun war es im Dezember 2008 so das wiederum eine hohe Abrechnung kam...wieder 500 EUR. Diese 500 Eur konnten wir bisher nicht zahlen, nicht mal in Raten zu 30 Eur die vom Vermieter angeboten wurden. Daraufhin stellte der Vermieter die Heizung im Februar/März ab. Es wurde bitterkalt. Nun ist der Sommer vorbei, wir sind im September und es ist wieder bitterkalt. Es ist teilweise so, dass ich in die Badewanne gehe um mich aufzuwärmen, meine haut kribbelt dann richtig wie mit kleinen Stecknadeln an den Füssen wenn ich warmen Wasser liege.

Doch nun meine Frage, darf der Vermieter eigentlich so einfach die Heizung (Öl) abstellen?

1 Kommentar zu „Hiezung abgestellt wegen offener Nebenkosten”

smile30625 Experte! 07.09.2009 12:56

Hallo,

Ihr Vermieter ist während des laufenden Mietverhältnissesnicht berechtigt, die Heizung wegen eines Zahlungsrückstandes abzustellen.

Tipp: Suchen Sie einen Anwalt auf und beantragen Sie eine einstweilige Verfügung auf Inbetriebsetzung der Heizung.

Viele Grüße
smile

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