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conym18 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Hier ein kurzer Verlauf meines Falls:

- im Nov. 2007 eingezogen
- Ende Nov. 2007 festgestellt, dass im Schlafzimmer an den Außenwänden Schimmel entsteht und sofort dem Vermieter mitgeteilt, nebst ankündigung von mietminderung
- des weiteren ist der fußbodem im schlafzimmer immer bei ca. 13-16 Grad und ca. 70% luftfeuchtigkeit, auch nach dem stoßlüften. sprich ich bekomme selbst bei stundenlangem heizen den boden nicht über 16 grad
- stoßlüften jeden tag ca. 2 mal
- 4.12.07 begutachtung durch den Vermieter
- 5.12.07 wurde eine firma beauftragt, den schimmel mit irgendwelcher Chemie zu töten
- fristsetzung für zwei wochen
- 12.12.07 kam der gutachter der sich die sache angeschaut hat: 13,5 Grad am boden und ca. 70% Luftfeuchtig.
- 13.12.07, das Gutachten soll im Januar 2007 kommen
- fristsetzung zu behebung der mängel (schimmelbildung und "fußbodengerechte temparatur" über zwei wochen bis zum 31.01.0 8)
- 22.01.08, gutachten soll anfang KW5 eintreffen
- an diesem tag habe ich wiederholt schimmel im schlafzimmer festgestellt (wieder außenwand, jedoch nicht die schon behandelten stellen)
- neue begutachtung durch den vermieter des neuen schimmels für den 29.01.08 vorgesehen, hier ist jedoch keiner bis jetzt erschienen.

nun habe ich dem vermieter nochmals mitgeteilt, dass ich für dez. 07 und jan. 08 die miete über 10% kürzen werden und habe gleichzeitig meine kündigung ausgesprochen.

heute, habe ich vom vermieter folgendes schreiben bekommen:

"... wir nehmen bezug auf den bisherigen schriftverkehr in sachen schimmelbildung in der von ihnen gemieteten wohnung.
rein vorsorglich widersprechen wir hiermit der von ihnen angekündigten mietminderung.

solange das in auftrag gegebene gutachten nicht vorliegt, können wir keine aussage zu den ursachen des schimmelbefalls treffen. der gutachter hat uns zugesichert, dass das gutachten in den nächsten tagen vorliegen wird.
sobald wir das gutachten erhalten haben, werden wir unaufgefordert auf die angelegenheit zukommen.
bis dahin dürfen wir sie bitten, den mietvertraglich vereinbarten mietzins fristgerecht und in voller höhe zu leisten."


was soll ich nun machen?
auf was kann ich mich berufen?

vielen vielen dank
Stichwörter: gutachten + mietminderung + schimmel + frist

0 Kommentare zu „schimmel und mietminderung”

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